„Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen“ - wegen Paragraf 83 wurde die 47-jährige Volksschullehrerin aus Hagenberg nun nach den Erhebungen der Polizei Pregarten beim Bezirksgericht angezeigt: Die Pädagogin soll am zweiten Schultag in Wartberg ob der Aist einen verhaltensauffälligen zehnjährigen Buben vor den Augen seiner Klassenkameraden mehrmals brutal getreten haben.
Die Mühlviertler Lehrkraft wurde nach Bekanntwerden des Vorfalls sofort vorläufig suspendiert. Ein Disziplinarverfahren läuft, ist aber bis zum Ende des bevorstehenden Prozesses ruhend gestellt, wie Bezirksschulinspektor Franz Nösterer erklärt.
Foto: Horst Einöder
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