Digitales Fernsehen

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12.10.2006 16:20
Das freie Wort

Ein bisschen kann ich Herrn Max H. bezüglich seines Briefes aufklären. Die besagte "ORF-Gebühr" ist auf jeden Fall zu bezahlen, denn so genannte Gebühr bezieht sich auf das Rundfunkgesetz, und das besagt: Das Errichten eines betriebsbereiten Rundfunkgerätes, sei es Radio oder TV, ist gebührenpflichtig! Es ist dabei unerheblich, ob man etwas sieht oder hört. Ein sehr schlaues unternehmerfreundliches Gesetz!


Der ORF müsste im anderen Fall garantieren, überall in Österreich für einen einwandfreien Empfang zu sorgen. Ich selbst hatte vor etlichen Jahren einen so genannten Einkanalempfänger, mit dem man den damals sehr beliebten Sender Radio Luxemburg empfangen konnte, sonst nichts, aber die Rundfunkgebühren blieben mir trotzdem nicht erspart? Siehe empfangsbereites Rundfunkgerät. Schön wäre es, wenn man ORF-Gebühren in der Art wie bei einem Stromzähler abrechnen würde, ist zurzeit auch kaum technisch machbar und auch von der Unternehmerseite kaum wünschenswert.




Otto Müllner, Traun
erschienen am Fr, 13.10.
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