"Krone"-Ombudsfrau

Für Strafe von Unbekanntem: Frau sollte in Haft

Ombudsfrau
21.12.2016 10:06

Ihr persönliches Weihnachtswunder erlebt Svetlana B. heuer. Eigentlich hat ihr die Polizei bereits mit Antritt der Ersatz-Freiheitsstrafe für eine nicht bezahlte Verkehrsstrafe gedroht. Dabei besitzt die Wienerin weder Auto noch Führerschein! Die Ombudsfrau konnte helfen: Die Frau muss doch nicht ins Gefängnis.

"Aus mir unerklärlichen Gründen will man mich einsperren. Bitte helfen Sie mir", wandte sich Svetlana B. vor kurzem verzweifelt an die Ombudsfrau. Die Frau hatte bereits im Jahr 2014 eine Verkehrsstrafe in Höhe von 305 Euro erhalten. Da die Wienerin weder Auto noch Führerschein besitzt, ging sie umgehend zu jener Polizeidienststelle, die die Strafe ausgestellt hatte. Dort nahm man ihre Aussage zu Protokoll und machte eine Anzeige gegen unbekannt. "Ich weiß bis heute nicht, wer ein Auto auf meinem Namen angemeldet hat und dann ein Verkehrsdelikt beging", schilderte Frau B. Die Polizei versicherte ihr damals, die Verkehrsstrafe sei damit hinfällig.

Ein Irrtum - wie sich nun herausstellte. Die Dienstelle hat weder Aussage noch Anzeige je weitergeleitet, weshalb das Verwaltungsstrafverfahren weiterlief, bis Frau B. nun die Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe erhielt. Ihre Versuche, die Angelegenheit zu klären, wurden abgetan. Sie sei zwar im Recht, der Bescheid jedoch rechtskräftig, daran könne man nun nichts mehr ändern.

Nach unserer Anfrage hat sich die Landespolizeidirektion Wien für den Fehler entschuldigt. Man bedauere, dass die Anzeige im Verfahren nicht berücksichtigt worden sei. Frau B. müsse freilich nicht ins Gefängnis! Ein Weihnachtswunder!

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