Damit hat sich die Bundeswahlbehörde nicht der Meinung des Verfassungsjuristen Heinz Mayer angeschlossen.
Nach Ansicht Mayers handelt es sich bei "Die Freiheitlichen in Kärnten - Liste Jörg Haider - BZÖ" und "Die Freiheitlichen - Liste Westenthaler - BZÖ" um formal zwei verschiedene Listen, deren Stimmen man auch nicht zusammen zählen könne.
Grüne stimmen grundsätzlich zu
Der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein, bestätigte das Ergebnis der Sitzung der Bundeswahlbehörde. Die Grüne Bundesgeschäftsführerin Sburny sagte, es habe sehr wohl eine Diskussion über rechtlich unterschiedliche Positionierungen in der Frage gegeben, allerdings sei die klare Tendenz gewesen, dass es "sich schon für den Wähler erkennbar" um "eindeutig" eine Liste gehandelt habe.
BZÖ naturgemäß erfreut über Ergebnis
Man hätte allerdings vor der Wahl die Frage konkreter erörtern können. In der Sitzung sei einerseits ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer besprochen worden, wonach die beiden Listen nicht zurechenbar seien, und eines vom Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk, in dem die Listeneinheit begründet wird. Seitens der FPÖ-Vertreter habe man sich einer Stellungnahme enthalten, so Sburny. Die FPÖ hat in dem Gremium kein Stimmrecht.
Der BZÖ-Vertreter in der Bundeswahlbehörde, Günther Barnet, zeigte sich erfreut über die einstimmige Entscheidung. Der Wähler habe klar gewusst, das es sich bei den beiden orangen Listen "um ein und dieselbe Partei handelt".
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