Gemeingefährdung?

Strafantrag nach Podesteinsturz mit 10 Verletzten

Österreich
17.12.2016 10:31

Nach einem schweren Unfall auf einem Kinder-Erlebnishof im oberösterreichischen Steinerkirchen Ende August mit zehn Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Wels nun einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gemeingefährdung gegen den Betreiber und Errichter eines Podests eingebracht. Der Prozess startet Ende Jänner 2017.

"Grundlage ist ein Sachverständigengutachten", so Christian Hubmer, Sprecher der Staatsanwaltschaft, gegenüber dem "Neuen Volksblatt". Demnach wäre bei der Wiedererrichtung des "Piratenschlosses", das für Gruppenfotos verwendet wird, absehbar gewesen, dass die Tragfähigkeit nicht gegeben war. 

Seitens der Geschäftsführung des Hofes wurde damals betont, alle Sicherheitsstandards eingehalten zu haben. Der TÜV Austria wies die Aussage zurück, die Geräte seien nicht geprüft gewesen. Der Erlebnishof hätte kein Sicherheitszertifikat der Prüforganisation besessen, hieß es. Für den Betreiber gilt die Unschuldsvermutung.

Zehn Verletzte bei Podest-Einsturz
23 Kinder im Alter von vier bis neun Jahren und eine Mutter waren Ende August für ein Gruppenfoto auf eine rund 1,20 Meter hohe Plattform geklettert. Plötzlich löste sich die Verankerung, und die Plattform, die auf zwei Baumstümpfen befestigt war, kippte nach vorne.

Eine Siebenjährige wurde schwer verletzt und musste ins Linzer Uniklinikum eingeliefert werden. Acht weitere Kinder und die Frau erlitten leichte Verletzungen. Sie konnten nach einer ambulanten Versorgung im Welser Krankenhaus nach Hause gehen.

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