ÖVP-Landesrat Max Hiegelsberger, mit brisanten Vorwürfen eines Gemeindeprüfers konfrontiert (siehe unterer der Ausrisse aus der Anzeige/Klage), weist sie zurück: "Es ist komplett haltlos und entbehrt jeder Grundlage, weil ich mich selbst in den internen Amtsbetrieb gar nicht einmische." Etwas Unterstützung bekommt der Prüfer von Landesamtsdirektor Erich Watzl.
Wie berichtet, hat ein langjähriger Prüfer der Gemeindeaufsicht des Landes einige Landesbeamte wegen Amtsmissbrauchs bzw. unterlassener Hilfe gegen "Mobbing" angezeigt, zugleich will er 325.168,10 € Schadenersatz. Seine Selbstbeschreibung findet sich im oberen Ausriss aus seiner Anzeige, der zentrale Vorwurf steht im unteren. Im Kern geht es darum, dass Prüfungsfeststellungen, die ÖVP-Regionalpolitiker belasteten, abgeändert oder gestrichen worden seien.
Prüfer von St. Wolfgang
Der Prüfer war übrigens einer der beiden, die im Fall von Sankt Wolfgang Anfang 2015 auf das dortige kostspielige Verwaltungschaos hingewiesen hatten, das ein Jahr später in Form Hunderter nicht fertiggestellter Bauakten "explodierte". Diese Causa hat ja nun dazu geführt, dass die Landesregierung "eine Sonderprüfung des Systems der Gemeindeaufsicht" beim Landesrechnungshof bestellte.
Landesrat Max Hiegelsberger war in der vom Prüfer kriminalisierten Zeit (ab Mitte 2013 bis zu einer "Prüfsperre" im Juli 2015") ÖVP-Gemeindereferent; er wird zumindest der Mitwisserschaft an "Spannungen" in der Gemeindeaufsicht bezichtigt, nennt das aber "haltlos" und "ohne jede Grundlage". Einer der Vorgesetzten des Prüfers meint, die auch schon früher geäußerten Vorwürfe des Prüfers seien längst "in einer Stellungnahme an die zuständige Behörde" widerlegt worden und von der neuen Klage/Anzeige wisse er nichts.
Schlichtungsversuch scheiterte
Landesamtsdirektor Erich Watzl hatte vor gut einem Dreivierteljahr versucht, den Konflikt um Auffassungsunterschiede zwischen dem Prüfer und seinen Vorgesetzten zu schlichten: "Ich war da eher als Mediator gefragt. Ich habe ihm gesagt, dass Anordnungen einer Führungskraft einzuhalten seien. Und ich wollte ihn beschützen, dass er sich nicht verrennt. Es mag aber durchaus sein, dass er auch gegenüber der Führungskraft zu Recht das eine oder andere angesprochen hat", räumt Watzl ein.
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