"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
03.12.2016 19:00

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Hotel erstattete zu viel bezahlten Betrag nicht
Ein paar erholsame Tage verbrachte Ilse T. in einem Kärntner Thermenhotel. Nach ihrer Abreise entdeckte die Leserin auf der Rechnung einen Betrag in Höhe von 58 Euro für ein Arrangement, das sie nicht in Anspruch genommen hatte. Diesen Umstand teilte die Kärntnerin sofort einer Mitarbeiterin des Hotels mit. Die Kontodaten von Frau T. wurden notiert und eine Rückzahlung des Betrages versprochen. "Mittlerweile sind Monate vergangen - das Geld habe ich aber bis heute nicht erhalten", schilderte die Kärntnerin verärgert der Ombudsfrau. Auf unsere Anfrage entschuldigte sich das Thermenhotel Bleibergerhof für die lange Wartezeit. Der Betrag wurde nun umgehend überwiesen.

Überweisung zweimal von Konto abgebucht
Um mehrere Überweisungen durchzuführen, suchte Claudia S. aus Wien ihre Bank auf. Da in der Filiale kurz zuvor eine Umstellung der Selbstbedienungsautomaten stattgefunden hatte, unterstützte eine Angestellte die Wienerin bei den Abbuchungen. Beim Kontrollieren der Kontoauszüge merkte Frau S., dass ein Betrag in der Höhe von 54,92 Euro doppelt abgebucht worden war. "Die Bank weigert sich aber, mir den Betrag auf mein Konto zurückzubuchen", bat uns Frau S. um Hilfe. Wir haben uns an die BAWAG P.S.K. gewandt: Laut Bank sei auf einem Zahlschein ein Betrag handschriftlich angegeben gewesen, weshalb es zu einem Lesefehler durch den Automaten kam. In Kulanz erhält die Leserin den strittigen Betrag zurück.

Airline refundierte Geld für Doppelbuchung nicht
Zwei Flüge nach Rom wollte Andrea H. aus der Steiermark online buchen. Kurz vor Abschluss der Buchung bekam sie eine Fehlermeldung und buchte deshalb erneut. Als Frau H. dann die Kreditkarten-Abrechnung erhielt, stellte sie fest, dass vier Flüge verrechnet wurden. "Bei Stornierung von zwei Flügen will mir die Fluglinie jetzt aber nur die Steuern zurückzahlen", schilderte die Steirerin. Nach Anfrage der Ombudsfrau erstattet Air Berlin nun den vollen Preis der zwei Flüge.

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