Bundesgericht:

NSA-Ausschuss hat Anspruch auf Anhörung Snowdens

Ausland
22.11.2016 09:12

Der NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags hat Anspruch darauf, den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vorzuladen und persönlich anzuhören. Das entschied eine Ermittlungsrichterin des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH). Sie entsprach damit einem Antrag von Linken und Grünen im NSA-Ausschuss.

Die deutsche Bundesregierung muss dem Beschluss zufolge nun entscheiden, ob sie Snowden zusichert, ihn bei einer Einreise nicht an die USA auszuliefern, oder ob sie rechtlich zu solch einer Auslieferung verpflichtet ist. Solch eine "definitive Klärung im Sinne einer verbindlichen Aussage der Bundesregierung ist gerade Ziel der durch die Antragsteller erstrebten Entscheidung", heißt es in dem Beschluss.

Ausschuss ließ Ort der Vernehmung bisher offen
Die Obleute Konstantin von Notz (Grüne) und Martina Renner (Linke) hatten der Union und der SPD im Ausschuss vorgeworfen, die Vernehmung Snowdens im Ausschuss verhindern zu wollen. Der NSA-Untersuchungsausschuss hatte im Mai 2014 grundsätzlich beschlossen, den im russischen Exil lebenden Snowden als Zeugen zu vernehmen, wobei der Ort der Befragung offengelassen wurde.

Von Notz sagte nun, der BGH-Beschluss sei "in seiner Klarheit hocherfreulich". Die Ermittlungsrichterin mache unmissverständlich deutlich, dass das bisherige Vorgehen der Ausschussmehrheit, die bis zuletzt versucht habe, sich schützend vor die Bundesregierung zu stellen und eine eventuell unangenehme Zeugenaussage Snowdens vor dem Ausschuss zu verhindern, endgültig gescheitert sei.

Snowden kommt wieder auf die Tagesordnung
Der Grünen-Politiker will die Frage der Zeugenvernehmung Snowdens bereits in dieser Sitzungswoche wieder auf die Tagesordnung des Untersuchungsausschusses nehmen und einen entsprechenden Beschluss herbeiführen. Die Bundesregierung müsse dann umgehend tätig werden und eine Vernehmung des Schlüsselzeugen vor dem Untersuchungsausschuss ermöglichen, so von Notz.

Mit dem im März 2014 eingesetzten Untersuchungsausschuss hatte der Bundestag auf die Enthüllungen des früheren Geheimdienstmitarbeiters zu den massiven Spähprogrammen des US-Geheimdiensts NSA reagiert. Dabei soll geklärt werden, inwieweit Bürger und Politiker in Deutschland von der NSA und verbündeten Geheimdiensten ausspioniert wurden - und ob deutsche Regierungsstellen oder Geheimdienste von den Spähaktionen wussten bzw. daran beteiligt waren.

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