Arbeiten & studieren

So stimmen die Finanzen während des Studiums

Wirtschaft
03.10.2006 16:21
Studenten haben’s meist doppelt schwer: Einerseits muss eine Ausbildung absolviert werden, andererseits muss man auch irgendwie für den eigenen Lebensunterhalt sorgen. Schließlich wollen neben Studiengebühren ja auch Wohnen und Leben bezahlt werden. Das Studium mit einem Nebenjob zu finanzieren, ist dabei oft nicht einfach. Hier erfährst du, worauf du bei der Jobwahl achten solltest, wie du Studium und Job unter einen Hut bringst und dabei finanziell gut aussteigst.

Wenn du deinem Lebenslauf etwas Gutes tun möchtest, dann suchst du dir am besten einen Job, der bereits mit deiner Ausbildung in Zusammenhang steht. So kannst du schon während dem Studium wertvolle Praxiserfahrung sammeln und erhöhst deinen Wert am Arbeitsmarkt. Generell musst du dir sehr genau überlegen, wie viele Wochenstunden sich mit deiner Ausbildung vereinbaren lassen. Denn du musst dir im Klaren darüber sein, dass mit deinem Job-Stundenumfang ziemlich sicher auch deine Studiendauer steigen wird.

Mehr oder weniger flexibel
Am besten geeignet sind natürlich Jobs, bei denen du deine Arbeitszeit flexibel um deinen Stundenplan herum einteilen kannst. Arbeitsverhältnisse, die auf Stundenbasis verrechnet werden, und bei denen du kein Stunden-Minimum leisten musst kommen dir dabei sehr entgegen. Gerade wenn du nur ab und an eine kleine Finanzspritze brauchst, sind die klassischen Promotion-Jobs eine Alternative, bei denen du nur unregelmäßig arbeiten musst. Auch an den Hochschulen selbst hängen meist Job-Angebote speziell für Studenten aus - also am besten immer die Augen offen halten!

Wenn du einer klassischen Teilzeitarbeit mit fixer Stundenverpflichtung nachgehst, dann musst du die genauen Arbeitszeiten mit deinem Vorgesetzten abstimmen. Hier musst du vor allem bei Überstundenleistungen aufpassen. Grundsätzlich gilt: Die Überstundenleistung muss vereinbart sein. Wenn so genannte „berücksichtigungswürdige Interessen“ wie z.B. der Besuch einer Lehrveranstaltung entgegenstehen, darfst du nicht zur Überstundenleistung herangezogen werden. Im Einzelfall muss immer abgewogen werden, welches Interesse überwiegt.

Die Art des Dienstverhältnisses
Meistens sind Studentenjobs atypische Dienstverhältnisse, wie z.B. ein freier Dienstnehmervertrag. Echte Anstellungsverhältnisse mit voller Sozialversicherung und 13./14. Monatsgehalt schon während der Ausbildung sind heute eher selten. In atypischen Dienstverhältnissen solltest du dir auf jeden Fall Klarheit darüber verschaffen, bis zu welchem Ausmaß du sozialversichert bist. Du kannst dich aber auch selbstversichern – Details dazu findest du in der Linkbox.

Steuerfragen
Einkünfte bis 10.000 Euro sind grundsätzlich steuerfrei. Vorsicht jedoch, wenn du nach wie vor Familienbeihilfe beziehst, dann musst du eine Zuverdienstgrenze von 8.725 Euro brutto beachten. Wird diese überschritten, musst du die bereits erhaltene Familienbeihilfe für das betreffende Kalenderjahr rückerstatten.

Diese Grenzen sind für dich unerheblich, wenn du in einem so genannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnis tätig bist: hier verdienst du bis zu einer Einkommensgrenze von 333,16 Euro im Monat (Stand 2006) brutto für netto, da du nicht sozialversicherungspflichtig bist.

Mehr über Stipendien, Beihilfen und Sozialversicherung erfährst du in der Info-Box.

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