"Krone"-Ombudsfrau

Streit: Eierlikörpunsch oder Punsch mit Eierlikör?

Ombudsfrau
19.11.2016 09:30

Die ersten Christkindlmärkte haben vor kurzem aufgesperrt und schon gibt es Anlass für Punsch-Streitigkeiten. Grund sind nicht etwa die oft saftigen Preise, sondern die Zutaten. Darf ein Punsch mit einem Schuss Eierlikör als "Eierlikörpunsch" ausgeschenkt werden? Laut Gesetz ja. Denn dieses schreibt keine fixen Rezepturen vor.

Familie F. aus Niederösterreich hat bei ihrem Besuch des Christkindelmarktes am Wiener Rathausplatz auf einen Eierlikörpunsch gefreut. Statt eines cremigen, milchigen Getränks - wie es die Besucher erwartet haben - schenkte man aber einen "gewöhnlichen" Punsch mit einem Hauberl Obers und einem Schuss Eierlikör aus. "Das müsste doch heißen: Punsch mit Eierlikör. Laut Rezept ist Eierlikörpunsch mit Milch gekocht und mit Likör vermengt. Auf dem aber auf dem Wiener Rathausplatz hat man aber offenbar eigene Rezepte erfunden", beschwerte sich Frau F. bei der Ombudsfrau.

Laut Wiener Marktamt sei Punsch nicht im österreichischen Lebensmittelbuch enthalten. Das heißt: Es gib weder eine gesetzlich vorgeschriebene Rezeptur, noch anderweitige Leitlinien, welche von der Behörde herangezogen werden könnten. Ein Punsch sei somit ein Heißgetränk mit Alkohol. Nur bei einer zusätzlichen Bezeichnung muss zumindest diese Zutat auf jeden Fall enthalten sein - wie eben zum Beispiel Eierlikör. Passen Sie also bei Ihrem nächsten Christkindlmarkt-Besuch auf, was man Ihnen einschenkt! Prost!

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele