"Wird angezeigt"

Innenministerium warnt vor Stimmen-Verkauf

Österreich
17.11.2016 14:32

Das Innenministerium weist auf Fälle von versuchtem Stimmen-Verkauf bei der Bundespräsidentschaftswahl hin. Man bekomme derzeit Fälle von Facebook-Postings zugespielt, bei denen Personen ihre Stimme für die Wahl am 4. Dezember zum Verkauf anbieten. "Jeder einzelne Fall wird zur Anzeige gebracht", sagte Karl-Heinz Grundböck, der Sprecher des Innenministeriums, am Donnerstag.

In einzelnen Postings versuchen Personen ihre Stimme an Interessierte zu verkaufen - als Beweis wird etwa ein Foto aus der Wahlkabine geboten. Grundböck verwies darauf, dass derartiges Vorgehen unter den Paragraf 265 des Strafgesetzbuches (Bestechung bei einer Wahl oder Volksabstimmung) falle. Laut Gesetz sind derartige Taten mit Strafen bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafen bis zu 720 Tagsätzen bedroht.

Kleines OSZE-Team kommt zur Beobachtung
Die Wiederholung der Stichwahl wird jedenfalls vom OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte unter die Lupe genommen: Vom 28. November bis in die Woche nach der Wahl wird eine kleine vierköpfige Wahlbeobachtungskommission nach Österreich entsandt. Die vier Wahlbeobachter kommen aus Dänemark, Großbritannien, der Ukraine und Weißrussland, teilte das Innenministerium mit. Unabhängig von der angekündigten Mission können kurzfristig auch weitere Vertreter einzelner OSZE-Mitgliedsstaaten nach Österreich kommen.

Bisher gab es zwei OSZE-Wahlmissionen in Österreich - bei der Nationalratswahl 2013 und bei der Bundespräsidentenwahl 2010, damals aber mit einem elfköpfigen Team. Österreich lässt internationale Wahlbeobachter seit 2007 zu, ihre Befugnisse sind gesetzlich geregelt. Den Wahlbeobachtern ist der Zutritt zu allen Wahllokalen erlaubt, sie dürfen an allen Sitzungen der Wahlbehörden sowie der Stimmenauszählung - auch der Briefwahl - teilnehmen.

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