Arbeiterkammer warnt

Abzocke: Vorsicht vor dubiosen “Tuning-Clubs”

Tirol
15.11.2016 09:18

Alle Autofans aufgepasst! Die AK Tirol warnt vor dubiosen "Tuning-Clubs". Vor allem die jüngere Generation wird oft mit allen möglichen Tricks geködert und zu angeblichen Mitgliedschaften überredet. Finanzielle Forderungen in Höhe von mehreren Hundert Euro lassen dann nicht lange auf sich warten.

Sie sind offenbar wieder vermehrt aktiv, die so genannten "Tuning-Clubs". Egal ob in Einkaufszentren, auf Messen oder im Umfeld von großen Konzerten: Mit "heißen" Boliden, chromblitzenden Teilen, vermeintlichen Gewinnspielen und Co. sollen vor allem junge Autofans als Club-Mitglieder und damit als zahlende Kunden geködert werden. Was dann oft folgt, sind Forderungen über mehrere Hundert Euro. Weil Unterschriften schlichtweg voreilig und auch völlig unüberlegt getätigt wurden.

Aufgrund dessen startete die Arbeiterkammer gemeinsam mit dem Landesschulrat eine Info-Kampagne an Tirols Schulen. So soll der Nachwuchs nicht nur davor gewarnt werden, vorschnell Verträge zu unterzeichnen, sie erfahren dort auch, welche Pflichten sie eingehen.

Achtung: Rücktrittsrecht nutzen!
Was viele nicht wissen: Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten geschlossen werden, gilt sehr oft ein Rücktrittsrecht. Dieses muss jedoch grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ausgeübt werden. Zum Beweis sollte der Rücktritt schriftlich, am besten mit eingeschriebenem Brief und Rückschein erklärt werden.

Je nach Alter ist auch die Geschäftsfähigkeit zu beachten: Jugendliche sind erst mit vollendetem 18. Lebensjahr voll geschäftsfähig. Deshalb kann ein Vertrag auch erst dann ohne Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten rechtsverbindlich eingegangen werden. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Verträge, die von unter 18-Jährigen abgeschlossen wurden, in jedem Fall ungültig sind.
Ab 14 Jahren kommt es nämlich auch darauf an, ob sich der Jugendliche das, wofür er sich verpflichtet hat, leisten kann, ohne seinen Lebensunterhalt zu gefährden. Hat ein Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren wenig oder gar kein Einkommen, sind von ihm abgeschlossene Verträge so lange unwirksam, bis die Eltern zustimmen. Stimmen die Eltern nicht zu, muss dem Unternehmer kein Geld bezahlt werden!

Generell gilt: Konsumenten sollten bei Vertragsabschlüssen und Unterschriften immer vorsichtig sein - und zwar in jedem Alter.

AK Tipps für Schülerinnen und Schüler

  • Die eigene Unterschrift kann weitreichende Folgen haben! Deshalb vorher immer alles vollständig durchlesen und eventuell Eltern und/oder Lehrer um Rat fragen, auch wenn man noch so eindringlich zu einer Unterschrift aufgefordert wird.
  • Denkt daran: Trotz aller Versprechen, dass man sich zu nichts verpflichtet oder etwas gewinnen kann, flattern einem am Ende meist doch die Rechnungen ins Haus. Deshalb nie voreilig unterschreiben und im Zweifel lieber Finger weg!
  • Für alle, die schon in eine Falle getappt sind und einen Vertrag unterzeichnet haben, heißt es, keine Zeit verlieren und sofort Eltern oder Lehrer verständigen. Das Rücktrittsrecht muss schnell und nachweislich ausgeübt werden - am besten per eingeschriebenem Brief mit Rückschein. Wichtig: Aufgabeschein, Rückschein und eine Kopie des Schreibens aufbewahren!

Infos und Hilfe: 0800 22 55 22-1818.

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