Es war der Aufreger in Oberösterreich: Polizisten stoppten - wie berichtet - einen 34-jährigen Vater aus St. Martin/Mühlkreis, der mit Drogen vollgepumpt am Steuer saß und sein vier Monate altes Baby bei sich hatte. Der verantwortungslose Mann und seine Freundin werden nun vom Jugendamt unter die Lupe genommen.
"Derartige Fälle kommen glücklicherweise relativ selten vor", sagt Helmut Mitter, Direktor für Soziales, Jugend und Familie im Magistrat Linz. Doch wenn so etwas passiert, werden rasch auch die örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger eingeschaltet. "Dafür gibt es normierte Meldepflichten", erklärt Mitter.
Bei begründetem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kommt Paragraf 37 des Österreichischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes zur Anwendung. Dieses besagt, dass bei einem derartigen Sachverhalt Gerichte, Behörden und Organe der öffentlichen Aufsicht, Kindergärten und Schulen, Einrichtungen zur psychosozialen Beratung sowie Kranken- und Kuranstalten unverzüglich und schriftlich Mitteilung erstatten müssen. Mitter erklärt: "Das funktioniert vor allem auch mit der Polizei sehr gut."
"Wir gehen jeder Meldung nach"
Im konkreten Fall war der Vater um 1.40 Uhr in Herzogsdorf angehalten worden. Er zeigte eindeutige Merkmale einer Beeinträchtigung durch Drogen. Seine Lebensgefährtin und der Sohn saßen bei ihm im Auto. Die Beamten fanden darin auch Cannabisharz, ein Arzt bestätigte nach einer Untersuchung seine Fahruntauglichkeit. Er musste den Führerschein abgeben und wurde bei der BH Urfahr-Umgebung angezeigt.
Mitter: "Wir gehen jeder Meldung nach und prüfen, wie ernst die Gefährdung für das Kind ist. In extremen Fällen kann es zu einer Kindesabnahme kommen."
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