Fälle in Vorarlberg

Jetzt auch Hausgeflügel mit Vogelgrippe infiziert

Österreich
11.11.2016 19:05

Der am Donnerstag gemeldete Verdachtsfall auf Vogelgrippe bei Hausgeflügel hat sich erhärtet. Bei den an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) geschickten Proben aus einem Vorarlberger Betrieb am Bodensee wurde das hochansteckende H5N8-Virus nachgewiesen, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit. Der gesamte Bestand des Geflügelzüchters wird nun gekeult. Am Abend erhärtete sich dann auch ein zweiter Verdachtsfall in einem Betrieb im Leibachtal.

Der Freiland-Putenmastbetrieb am Bodenseeufer, der in unmittelbarer Nähe des Fundortes der positiv auf das Vogelgrippe-Virus getesteten Wildvögel liegt, wurde umgehend vom Amtstierarzt gesperrt. Die Tiere des Geflügelbestandes werden nun tierschutzgerecht gekeult, die Tierkadaver unschädlich beseitigt und der Betrieb anschließend gereinigt und desinfiziert. Für die Konsumentinnen und Konsumenten bestehe keine Gefahr, hieß es erneut seitens des Gesundheitsministeriums. Bisher gebe es keine Hinweise darauf, dass der Subtyp H5N8 für den Menschen gefährlich sei.

Schutzzone errichtet
Um den betroffenen Betrieb werden nun eine Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern gezogen. Innerhalb der Schutzzone werden alle geflügelhaltenden Betriebe amtstierärztlich untersucht.

Die nun gesetzten Maßnahmen wurden mit den Behörden der Bodensee-Anrainerstaaten akkordiert, zudem habe man sich gegenseitig Unterstützung zugesichert, teilte das Gesundheitsministerium weiter mit. Innerhalb der Schutzzone von drei Kilometern ist nunmehr jegliche Freilandhaltung von Geflügel verboten.

Kontakt zu Wildvögeln wird unterbunden
Die Stallungen müssen zudem so eingerichtet sein, dass es zu keinem Kontakt mit Wildvögeln kommen kann. Auffällige Tiere müssen sofort der zuständigen Veterinärbehörde, tote Wasser- oder Greifvögel dem zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden.

Zweiter Verdachtsfall erhärtet
Am Freitagabend erhärtete sich dann auch der Verdacht bei einem Geflügelbetrieb im Leiblachtal. Dies teilten Agrar- und Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler und Gesundheitslandesrat Christian Bernhard mit.

"Ein eindeutiger Virusnachweis steht zwar noch aus, die eingesandten Proben deuten jedoch auf die ansteckende Tierseuche hin", berichtet Landesveterinär Norbert Greber in einer Aussendung. Endgültige Klarheit soll eine erneute Untersuchung bringen, deren Ergebnis am Samstagabend vorliegen soll.

Das Bundesministerium wies in diesem Zusammenahang ausdrücklich darauf hin, dass das Verbreiten von Tierseuchen einen gerichtlich zu verfolgenden Straftatbestand darstellt. Den Anweisungen der Behörden sei deshalb entsprechend Folge zu leisten. Betriebsfremden Personen sei das Betreten von gesperrten und verdächtigen Betrieben verboten.

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