"Krone"-Leser fragen

Experte: Das ändert sich mit dem neuen Erbrecht

Wirtschaft
14.11.2016 11:40

Das Thema "Erbrecht Neu" hat unsere Leser bewegt: Fünf Wochen lang hat die "Krone" gemeinsam mit der österreichischen Rechtsanwaltskammer die wichtigsten Fragen gesammelt. Im Video (siehe oben) werden sie nun durch Rechtsanwälte-Präsident Dr. Rupert Wolff beantwortet.

Bereits am 1. Jänner 2017 treten weitreichende Änderungen im Erbrecht in Kraft. Wer sichergehen will, dass sein letzter Wille auch wirklich in Erfüllung geht, sollte sich rechtzeitig informieren. In der "Krone" verrät Rechtsanwälte-Präsident Dr. Rupert Wolff, worauf besonders zu achten ist.

Pflichtteil nur für Nachkommen und Partner
Eine wichtige Änderung betrifft den Pflichtteil. "Der Pflichtteil ist ein Mindestanteil am Erbe, der vom Erben bestimmten Personen in Geld ausbezahlt werden muss", erklärt Wolff. In Zukunft werden nur noch Ehepartner, eingetragene Partner und Nachkommen des Verstorbenen berücksichtigt. Eltern und andere Vorfahren haben ab nächstem Jahr keinen Anspruch mehr.

Ratenzahlung wird möglich
Damit Erben nicht ihr Wohnhaus oder den Familienbetrieb verkaufen müssen, um alle Pflichtteilsberechtigten ausbezahlen zu können, kann der Pflichtteil in Zukunft gestundet werden. "Am besten regelt man das bereits im Testament", empfiehlt der Rechtsanwälte- Präsident.

Erbrecht für Lebensgefährten
Neu ist auch, dass für Lebensgefährten ein außerordentliches Erbrecht eingeführt wird. "Aber Achtung, das Erbrecht für Lebensgefährten gilt nur unter bestimmten Bedingungen", warnt Wolff. Auch pflegende Angehörige werden in Zukunft bedacht. "Hier gilt es, besonders aufzupassen und im Vorfeld Rat einzuholen", empfiehlt Wolff. So können folgenschwere Fehler vermieden werden.

Die österreichischen Rechtsanwälte informieren schon jetzt über alle Neuerungen im Erbrecht und helfen bei der richtigen Erstellung, sicheren Verwahrung und Registrierung des Testaments.

Hinweis des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages: Weiterführende Informationen sowie Fallbeispiele und wichtige Tipps zum neuen Erbrecht finden Sie schon jetzt unter http://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/rechtsgebiete/erbrecht . Hier finden Sie auch schnell und unkompliziert Ihren Rechtsanwalt, der Sie gerne zu erbrechtlichen Fragestellungen berät. Alle Infos über die "Erste Anwaltliche Auskunft", ein kostenloses Orientierungsgespräch, finden Sie ebenfalls unter www.rechtsanwaelte.at .

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