Beschwerde abgelehnt

Höchstgericht hat nichts gegen Linzer Bettelverbot

Oberösterreich
06.11.2016 01:00

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes nach der Beschwerde eines Vorarlberger Anwalts wird in Oberösterreich mit Interesse zur Kenntnis genommen: Wie in Linz, gilt seit kurzem auch in Dornbirn ein sektorales Bettelverbot - und die Höchstrichter haben auch nichts dagegen: "Die Beschwerden sind nicht begründet."

"Krone"-Leser wissen, dass der illegalen Bettelei in Oberösterreich zwei Mal hintereinander der Kampf angesagt wurde: Zunächst wurde im oö. Landtag mehrheitlich dafür gestimmt, das Polizeistrafgesetz abzuändern. Seither ist das organisierte Betteln in unserem Bundesland verboten. Im Mai 2016 zog die Landeshauptstadt Linz die Zügel noch einmal fester an und erließ nach einem Beschluss im Gemeinderat eine Verordnung, um zusätzlich ein sektorales Bettelverbot einzuführen. Das bedeutet: In der Landeshauptstadt ist es zu bestimmten Zeiten an festgelegten Orten verboten, um Geld zu bitten.

Verfassungsrichter prüften
Nichts anderes hat die Vorarlberger Stadt Dornbirn beschlossen, deren Verordnung nun vom Verfassungsgerichtshof in Wien überprüft wurde. Und die Höchstrichter kamen zur Erkenntnis, dass es keine juristischen Einwände gibt. Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Die Beschwerden sind nicht begründet." Hintergrund ist, dass ein Vorarlberger Rechtsanwalt, der eine ertappte Bettlerin vertrat, zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) ging, um die Verordnung zu kippen.

"Störender Missstand..."
Die Höchstrichter stellten aber klar: Wenn aufgrund der zu erwartenden bettelnden Personen und der örtlichen Verhältnisse zu befürchten sei, dass die Benützung des öffentlichen Ortes durch andere Personen erschwert werde oder ein das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstand bereits bestehe oder unmittelbar zu erwarten sei, seien Städte und Gemeinden (Vorarlbergs) berechtigt, Bettelverbote an bestimmten Orten zu erlassen.

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