Rechtliche Grauzone

Gefährlicher “Hoverboard”-Trend

Kärnten
02.11.2016 16:19

Sie heißen E-Board, Oxboard, Hovertrax, Angelborad, Self Balance Board oder Hoverboard - und die elektrisch betriebenen Rollbretter erfreuen sich auch in Kärnten immer größerer Beliebtheit. Doch gerade im Straßenverkehr ist die Gefahr für die Fahrer groß - und eine rechtliche Grauzone.

Nicht nur die, wie in vielen Berichten veröffentlichten, fehlerhaften Akkus der "Hoverboards" sind brandgefährlich: Auch im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu kritischen Situationen mit den elektrischen Rollbrettern. Denn die vorwiegend jugendlichen Fahrer düsen mit ihren Boards auf Straßen, Geh- und Radwegen herum. "Solche Funsport-Geräte haben auf der Straße aber eigentlich nichts verloren! Es fehlt dazu eine einheitliche rechtliche Regelung", schildert Kärntens ARBÖ-Geschäftsführer Thomas Jank die Problematik.

Denn mit einer Bauartgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometer und 600 Watt könnten einige Modelle als Elektrofahrrad eingeordnet werden. Und damit müssten sie mit Bremse, Klingel, einer Lichtanlage und Reflektoren ausgestattet sein. Aufgrund der Bauart der Rollbretter sind solche Anforderungen nicht zu erfüllen. Obendrein wäre es verboten auf dem Gehweg zu fahren.

"Wenn man schon mit einem solchen Gerät unterwegs ist, so sollte man vorausschauend fahren", appelliert Jank. Auch rät er bei einer Anschaffung zuerst die Steuerung der Bretter auf einem abgesicherten Platz zu üben. Jank: "Und wer wirklich mit den Hoverboards unterwegs ist, sollte sich gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit hell kleiden oder noch besser etwas Reflektierendes tragen."

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