Wiener Polit-Streit

Wehsely erwirkt einstweilige Verfügung gegen FPÖ

Österreich
02.11.2016 16:45

Die FPÖ klagte Wiens SPÖ-Stadträtin Sonja Wehsely, die klagte zurück - im Polit-Streit um die Mindestsicherung gibt es nun das erste Urteil. Wehsely erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Freiheitlichen. Die Äußerungen der Blauen würden "die Tatbestände der Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung erfüllen". Die FPÖ nimmt es gelassen: "Es wurden ja noch nicht einmal Zeugen einvernommen."

Auslöser der Alle-klagen-alle-Aktion war eine Pressekonferenz der drei Freiheitlichen Politiker Heinz-Christian Strache, Johann Gudenus und Toni Mahdalik nach den Insider-Informationen eines Beamten der Magistratsabteilung 40 (Soziales) in der "Krone" über Kontrollmängel und Skandalfälle rund um die Mindestsicherung. Das FPÖ-Trio schaltete die Staatsanwaltschaft ein.

Das wiederum ließ sich Wehsely nicht gefallen, sie klagte ebenso. Das erste Urteil: eine einstweilige Verfügung gegen die Freiheitlichen. Wehsely: "Die Klage gegen diese unwahren Unterstellungen ist ein bewusster Schritt gewesen, weil es der FPÖ auch hier nicht um eine harte politische Auseinandersetzung geht, sondern um Lüge und Diffamierung."

FPÖ-Mahdalik: "Bei Mindestsicherung wird geschludert"
Die FPÖ ist nicht sonderlich beunruhigt. "Dass bei der Mindestsicherung vor allem für Nicht-Österreicher geschludert wird, sieht man an den dafür zusätzlich notwendigen 130 Millionen Euro aus dem Steuertopf für 2016", so Mahdalik. "Das letzte Urteil ist ja noch lange nicht gesprochen."

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