Antrag bis 2.12.

Hofburg-Wahlkarten liegen ab 7.11. bereit

Österreich
23.10.2016 11:46

Nach dem Klebe-Chaos rund um die schadhaften Wahlkarten-Kuverts für die Bundespräsidenten-Stichwahl sind ab Montag, 7. November, die neuen Wahlkarten verfügbar. Wer eine braucht, muss sie bis spätestens 30. November schriftlich oder bis 2. Dezember persönlich bei der Wahlbehörde anfordern. Mit den alten Wahlkarten für den abgesagten Wahlgang (2. Oktober) kann nicht mehr gewählt werden.

Am Freitag vor der Wahl - nach Ende der Antragsfrist um 12 Uhr - wird die Zahl der ausgestellten Wahlkarten von den Gemeinde- an die Bezirks- und von diesen an die Landeswahlbehörden gemeldet. Spätestens am Samstag bekommt sie dann die Bundeswahlbehörde.

Wahlkarten werden am 5. Dezember ausgezählt
Am Sonntag, den 4. Dezember, wird gewählt - und zwar maximal bis 17 Uhr. Wahlkarten können in allen Wahllokalen österreichweit, aber auch bei den Bezirkswahlbehörden direkt abgegeben werden. Jedenfalls müssen sie ebenso wie die Briefwahlstimmen bis Sonntag um 17 Uhr bei den Wahlbehörden liegen. Gegen 19.30 Uhr sollte wie üblich das vorläufige Endergebnis vorliegen. Die Briefwahl wird erst am Tag nach der Wahl ausgezählt, womit am Montagabend feststeht, ob Norbert Hofer (FPÖ) oder Ex-Grünen-Chef Alexander Van der Bellen in der verschobenen Wiederholung der Stichwahl zum Bundespräsidenten gewählt wurde.

Wählerverzeichnisse können bis 2. November beeinsprucht werden
Für die Aktualisierung der Wählerverzeichnisse wurden diese in kleineren Orten schon am Gemeindeamt aufgelegt und in größeren Gemeinden Hauskundmachungen ausgehängt. Bis 27. Oktober kann man die Berichtigung verlangen, gegen die Entscheidung der Gemeindewahlbehörden kann bis 2. November Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Ab 8. November werden die Wählerverzeichnisse richtiggestellt und abgeschlossen. Damit steht fest, wer wo wählen darf. Wahlberechtigt sind Österreicher, die spätestens am 4. Dezember 16 Jahre alt werden, in dem Sprengel, in dem sie am 27. September 2016 ihren Hauptwohnsitz hatten.

Besonderes Augenmerk auf Verbotszonen
Die Wahllokale, deren Öffnungszeiten und auch die Verbotszonen müssen die Gemeindewahlbehörden bis spätestens 4. November festlegen. Gewählt wird im Advent, da könnte so mancher Christkindlmarkt betroffen sein. Es "wird darauf zu achten sein, dass die Verbotszonen so festgelegt werden, dass sie sich nicht auf den Bereich des Marktgebietes oder der Veranstaltung erstrecken", schreibt das Innenministerium im Leitfaden für die Wahlbehörden. Die Zonen, in denen Ansammlungen und Wahlwerbung verboten sind, dürfen auch eng gezogen werden, im Gebäude des Wahllokales darf aber keine Veranstaltungen stattfinden.

Wie schon die erste Stichwahl vom 22. Mai kann freilich auch diese Wahl wieder beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Die einwöchige Frist dafür beginnt nach der Verlautbarung des amtlichen Endergebnisses. Dieses stellt die Bundeswahlbehörde in einer Sitzung fest. Der Termin dafür ist noch nicht fixiert, üblicherweise sind es acht bis zehn Tage nach dem Wahlsonntag.

Angelobung des neuen Bundespräsidenten am 26. Jänner
Bereits fixiert ist der Tag der Angelobung des neuen Bundespräsidenten: Wenn die Wahl nicht noch einmal angefochten und aufgehoben wird, wird er am 26. Jänner angelobt - mehr als sechs Monate nach dem Ende der Amtszeit Heinz Fischers (8. Juli) und neun Monate nach dem ersten Wahlgang am 24. April. Dass es diesmal besonders lange dauert und das Nationalratspräsidium das Staatsoberhaupt vertreten muss, liegt nicht nur an der Wahlanfechtung der FPÖ, sondern auch daran, dass der Kleber auf Wahlkarten nicht hielt. Aus diesem Grund wurde die Wiederholungswahl um zwei Monate - von 2. Oktober auf 4. Dezember - verschoben.

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