Hooligan-Problem

Deutsche Klubs dürfen Randalierer zur Kassa bitten

Sport
01.10.2016 18:07

Deutsche Fußballklubs dürfen künftig Geldstrafen, die ihnen wegen Randale bzw. Zusammenstößen von Hooligans mit der Polizei in Stadien auferlegt werden, von den Übeltätern zurückfordern. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof am Beispiel eines Vorfalls bei einem Heimspiel des 1. FC Köln entschieden.

Auslöser war laut deutschen Medien ein betrunkener "Fan", der einen Böller in die Zusehermenge warf wodurch sieben Personen verletzt worden sind. Der deutsche Fußballbund verhängte deshalb und wegen anderer Vorfälle gegen den Kölner Klub eine Geldstrafe von 50.000 Euro. Dieser wiederum verklagte den Böllerwerfer auf 30.000 Euro Schadenersatz.

In Österreich nicht eindeutig geregelt
Was die Ahndung von Randalen in Stadien betrifft, so sind die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich eher schwammig. Dass sich Vereine ihnen auferlegte  Geldstrafen von den Verursachern zurückholen können, ist in der Praxis schwer möglich. Zum einen, so hat eine Umfrage der "Krone" bei Klubs der Bundesliga ergeben, hänge es oft vom Richter ab, wie entschieden wird. Zum zweiten würde Druck, der auf gewalttätige Fans ausgeübt wird, noch mehr Gegendruck - sprich Ärger in Stadien - erzeugen. Drittens sei es oft so, dass die  Übeltäter weder über Einkommen noch entsprechende Geldmittel verfügen.

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(Bild: KMM)



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