Grundsatzentscheid

Veganer zum VfGH: “Keine Jagd in meinem Wald”

Österreich
27.09.2016 17:58

Ein klares Nein zur Jagd kommt von einem Kärntner Grundstückseigentümer. Um die Waidmänner aus seinem rund fünf Hektar großen Wald zu verbannen, ging der Betroffene - er lehnt wegen seiner veganen Lebensweise das Weidwerk ab - am Dienstag vor den Verfassungsgerichtshof.

Der Oberkärntner aus dem Bezirk Spittal an der Drau hatte zuerst Beschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft sowie beim Landesverwaltungsgericht eingelegt. "Der Mann will die Jagd wegen seiner veganen Lebensweise auf seinem Grundstück verbieten lassen", erklärt Bezirkshauptmann Klaus Brandner. Trotzdem blitzte der Grundeigentümer bisher mit seinem Anliegen ab, weil das Kärntner Jagdgesetz eine Jagdfreistellung aus ethischen Gründen nicht vorsieht.

Jagdfreistellung "mit Kosten verbunden"
In Österreich müssen Grundbesitzer dafür sorgen, dass gejagt wird, denn die Jäger sorgen mit ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung für einen angepassten Wildstand. Nur mit einem Zaun wäre eine Jagdfreistellung "gesetzlich möglich, aber mit Kosten verbunden", so Kärntens Jagdreferent Gernot Darmann, der sich vor einer teilweisen Aufhebung des Gesetzes fürchtet: "Die Auswirkungen wären unabsehbar."

Ein Urteil der Verfassungsrichter gab es Dienstag nicht, das Erkenntnis ergeht schriftlich.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele