Tätigkeitsbericht

Großer Zulauf zu Kinder- und Jugendanwaltschaft

Tirol
23.09.2016 15:50

Die Tiroler Kinder- und Jugendanwaltschaft hat sich mittlerweile gut im Land etabliert - das bestätigt der am Freitag erschienene Tätigkeitsbericht 2014/15. Der Trend zu vermehrten Kontakten mit hilfesuchenden Kindern und Jugendlichen setzte sich fort: Während sich vor zwei Jahren noch 3902 an die Experten wandten, waren es im vergangenen Jahr schon 4236 - Tendenz weiterhin steigend.

"Dieser Anstieg ist unter anderem auch auf das kostenlose Angebot von zahlreichen Workshops an Kindergärten und Schulen zurückzuführen", verdeutlicht Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser. Auch wenn die meisten Kontaktsuchenden zwischen 11 und 18 Jahren sind, suchen immer mehr jüngere Kinder um Hilfe bei den Experten an. "Ebenso ist auffällig, dass wir 2015 mehr Mädchen als Buben geholfen haben", sagt Harasser.

Gewalt in Erziehung und familiäre Konflikte als Dauerbrenner

Die Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend telefonisch, aber auch Anfragen per E-Mail sind mittlerweile beliebt. Doch welche Angelegenheiten brennen den vielen Kindern und Jugendlichen auf der Seele? "Ihre Fragen und Anliegen zielen hauptsächlich auf folgende Themen ab: Gewalt in der Erziehung, familiäre Konflikte, Obsorge, Scheidung, Kontaktrecht und Verselbstständigung", bringt es die Anwältin auf den Punkt.

"Wir fordern einen Anspruch auf Unterstützung bis zum 21. Lebensjahr"

Problematisch wird es in den Augen von Harasser erst beim Übergang der Jugendlichen in die Volljährigkeit: "Wir sind immer wieder mit Fällen von 18-Jährigen befasst, die mit dem Erreichen der Volljährigkeit aus den Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe entlassen werden und von da an ein selbstständiges Leben führen sollen." Doch das sei für einige eine sehr schwere Aufgabe. "Man muss bedenken, dass diese Jugendlichen niemanden haben, der ihnen zur Seite stehen kann. Daher wäre ein rechtlich verbindlicher Anspruch auf weitere Unterstützung bis zum 21. Lebensjahr vorteilhaft", präzisiert die Anwältin.

Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut

Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden von den Mitarbeitern besucht. "Viele von ihnen wollen arbeiten, dürfen aber nicht. Das muss geändert werden", erklärt Harasser.

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