Überraschend Post

Wahlbehörde gab Urlaubsadresse an Gericht weiter

Tirol
20.09.2016 16:10

Um in seinem Italien-Urlaub keine Fristen bei behördlichen Schriftstücken zu versäumen, machte Norbert K. (63) in seinem Postamt in Telfs eine Ortsabwesenheitsmeldung. Nur die Wahlkarte für die Stichwahl der Hofburgwahl ließ sich der Oberländer zum Hotel schicken. Doch plötzlich erhielt er Post vom Gericht...

Rund zwei Monate lässt Norbert K. aus Telfs derzeit in Cavallino, einem bekannten Urlaubsort zwischen Jesolo und Venedig, die Seele baumeln. Um seine Post kümmert sich die Tochter. "Lediglich für behördliche Schriftstücke habe ich eine Ortsabwesenheitsmeldung gemacht - um ja keine Fristen zu versäumen", erklärt der 63-Jährige der "Krone".

Wahlkarte nach Italien schicken lassen

Mitte August beantragte Herr K. von Italien aus die Wahlkarte für die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl. "Tage später lag dann an der Rezeption meines Hotels in Cavallino eine Benachrichtigung der italienischen Post über eine eingeschriebene Sendung für mich auf", erinnert sich der Italien-Urlauber.

"Einspruchsmöglichkeiten sind begrenzt"

Doch er fiel aus allen Wolken, als er nicht seine beantragte Wahlkarte, sondern ein "Urteil im Namen der Republik" in einem Baubewilligungsverfahren des Landesverwaltungsgerichtes Tirol in den Händen hielt. "Kurioserweise steht am Ende des Urteils mein Name und meine Heimatadresse. Meine Urlaubsadresse kennt nur die Wahlbehörde. Eine anderweitige Verwendung gab es nicht", schäumt der 63-Jährige. "Ärgerlich vor allem, da meine Einspruchsmöglichkeiten im Urlaub äußerst begrenzt sind."

Und die Wahlkarte? "Diese habe ich bis heute nicht erhalten", sagt Norbert K.

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