Gericht entscheidet

Festplattensteuer: Amazon bekämpft Nachforderungen

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19.09.2016 09:31

Hinsichtlich der seit dem Vorjahr geltenden Speichermedienabgabe, auch als Festplattenabgabe bekannt, haben Wirtschaftskammer und Verwertungsgesellschaften eine außergerichtliche Einigung erzielt. Es ging um die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt Nachzahlungen notwendig seien. Ein Rahmenvertrag schreibt dafür nun 2012 fest, heißt es in Medienberichten. Amazon zahlt allerdings nicht.

Die Speichermedienabgabe, die beim Kauf von Festplatten, Smartphones oder anderen Geräten anfällt und durch die Urheber für Privatkopien von geschütztem und legal erworbenem Material einen gerechten Ausgleich erhalten, war Teil der Novelle des Urheberrechtsgesetzes im Vorjahr.

Insgesamt haben den bereits im Sommer erzielten Vergleich bezüglich der Rückzahlungen rund 100 Unternehmen angenommen - allerdings nicht das Online-Versandhaus Amazon. Eine von der Austro Mechana schon 2007 eingebrachte Klage liegt nach dem Europäischen Gerichtshof derzeit wieder bei österreichischen Gerichten. Mit einer Entscheidung sei "in den kommenden Monaten" zu rechnen, wie Paul Fischer von der Verwertungsgesellschaft erklärte.

Festplattenabgabe soll 29 Mio. Euro bringen
Was wiederum die Gesamtvertragstarife der Speichermedienabgabe betrifft, so wollen sich Wirtschaftskammer und Verwertungsgesellschaften Ende des Jahres zusammensetzen. Zwar gelten die Tarife laut Fischer grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, allerdings habe man bis dato keine Erfahrungswerte und wolle sich die Menge der betroffenen Medien ansehen.

Dann könne man diskutieren, ob die Tarife angemessen seien. Prinzipiell ist vorgesehen, dass die Speichermedienabgabe inklusive Reprografievergütung jährlich maximal 29 Millionen Euro beträgt, zudem soll die Abgabe sechs Prozent des "typischen Preisniveaus" nicht überschreiten.

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