"Home Invasion"

Ehepaar gefesselt und geschlagen: Haftstrafen

Österreich
13.09.2016 15:28

"Alles in Ordnung", sagt der Räuber zum Opfer. Und er erkennt die Geschmacklosigkeit seiner Worte nicht. Denn er sagt es zum älteren Wiener Promi-Arzt-Ehepaar, das von ihm und vier Komplizen im eigenen Haus überfallen, zusammengeschlagen und gefesselt wurde. Jetzt sitzen er und ein Komplize auf der Anklagebank. Beide fassen (nicht rechtskräftig) mehrjährige Haftstrafen aus.

Ein Albtraum, den das Paar im heurigen Februar erlebt: Es läutet an der Haustür, die 71-Jährige öffnet. Da drängen sie Räuber zurück ins Haus, schlagen sie, fesseln und knebeln sie, durchsuchen alles. "Ich war bei ihr. Alles in Ordnung, habe ich zu ihr gesagt, und dass sie still sein soll", sagt der Erstangeklagte (27), ein gebürtiger Serbe, der seit Jahren in Wien lebt.

Als der Gatte heimkommt, wird auch er niedergeschlagen. "Ich sagte ihm, er soll ruhig sein und dass es Frau und Hund gut geht. Er hat sich bedankt", so der 27-Jährige. "Ich habe gesagt, dass es das erste Mal für mich ist. Er meinte, er versteht mich, weil ich kein Geld habe. Ich sagte, er sei ein guter Mensch."

"Nichts ist in Ordnung"
Da platzt Richterin Gerda Krausam der Kragen: "Haben Sie je daran gedacht, was das für die Opfer bedeutet? Sie sagen, alles in Ordnung. Nichts war in Ordnung, was soll denn daran in Ordnung sein?" - "Nichts. Es tut mir ehrlich leid."

Das Quintett flüchtet mit Beute im Wert von 98.000 Euro, lässt die Opfer gefesselt zurück. "Die anderen haben gesagt, sie werden sich schon selbst befreien", so der Angeklagte. "Und, wäre das gegangen?", fragt Frau Rat. Antwort: "Schwer."

Bisher wurden nur er und sein Cousin (31) ausgeforscht. Die Komplizen waren eigens für die Tat nach Wien gereist. Ursprünglich wollte man als Polizisten verkleidet bei Häusern anläuten ...

"Home Invasion"
"Home Invasion" wird dieser Tatvorgang genannt - und ist nicht selten: Heuer gab es das dreimal in Wien. Nicht rechtskräftige Urteile: fünf Jahre für den Ersten, vier Jahre Haft als Zusatzstrafe zu einem alten Urteil für den Zweiten.

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