"Krone"-Ombudsfrau

Pendlerrechner kalkulierte Strecke mit Fahrverbot

Ombudsfrau
12.09.2016 18:00

Wegen eines Jobwechsels musste Albert T. aus Oberösterreich die Pendlerpauschale beim Finanzamt neu beantragen. Eigentlich sollte der Linzer die große Pauschale für eine Strecke von 40 bis 60 Kilometer erhalten. Doch der Pendlerrechner des Finanzministeriums machte ihm einen Strich durch die Rechnung und kalkulierte mit einer Strecke, die über eine Straße mit Fahrverbot führt.

Etwas mehr als 40 Kilometer wohnt Albert T. von seiner neuen Arbeit entfernt. Das weiß er so genau, weil er dort bis 2013 bereits gearbeitet hat. Damals bekam der Linzer die große Pendlerpauschale für 40 bis 60 Kilometer. Doch der Pendlerrechner, mit dem seit 2014 die Höhe der Unterstützung ermittelt wird, war da anderer Meinung.

"Die Berechnung ergab einen Weg von knapp unter 40 Kilometern, weshalb ich rund 1000 Euro pro Jahr verliere", so der Leser. Er forschte nach und fand heraus, dass der Rechner eine Privatstraße miteinbezieht, für die ein Fahrverbot gilt. Herr T. informierte das Finanzamt über den Fehler. Dieses teilte ihm mit, dass der Pendlerrechner nur unregelmäßig adaptiert werde und man nicht wisse, wann der Fehler behoben wird. Er könne ja alles beim Steuerausgleich geltend machen. "Warum muss ich diesen Fehler des Staates büßen?", war Herr T. stinksauer.

Das Finanzministerium teilte der Ombudsfrau auf Anfrage mit, dass die Daten des Pendlerrechners von Infrastrukturbetreibern, also Ländern, Gemeinden und ASFINAG, aktualisiert werden. Mittlerweile sei das Fahrverbot aber in den Datenbestand übernommen worden.

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