Kein Schmerzensgeld

Nach Rutschunfall: 100-Kilo-Mann verliert Klage

Österreich
12.09.2016 14:03

Ein 100 Kilogramm schwerer Mann hat sich auf einer Wasserrutsche in einem heimischen Schwimmbad an der Hand verletzt. Er verklagte den Betreiber daraufhin auf Schmerzensgeld. Weil der damals 38-Jährige die Rutsche jedoch nicht - wie vorgeschrieben - mit den Füßen, sondern mit dem Rücken voran benutzte, ist er laut dem Obersten Gerichtshof an dem Unfall "selbst schuld".

Der Mann besuchte am 18. Mai 2014 zusammen mit seinem zu diesem Zeitpunkt sechsjährigen Sohn ein Schwimmbad. Gemeinsam benützten die beiden mehrmals die Wasserrutsche - und zwar mit den Füßen voran. Nur so ist das Rutschen laut Betreiber auch tatsächlich erlaubt, mehrere Piktogramme weisen darauf auch hin. Der Bademeister kontrolliert zudem einmal pro Stunde, ob die Rutsche korrekt benutzt wird, und schreitet gegebenenfalls ein.

Im Laufe des Badetages beobachtete der Sechsjährige mehrere Kinder, die mit dem Rücken voran ins Wasser rutschten. Daraufhin bettelte der Sohn seinen Vater an, mit ihm gemeinsam auch diese Variante auszuprobieren.

In Kurve ausgehoben
Der 1,84 Meter große und 100 Kilo schwere 38-Jährige setzte sich daraufhin mit dem Rücken zur Rutschrichtung, grätschte seine Beine und hielt seinen Sohn fest. In einer Kurve kam es dann zum Unfall: Der 38-Jährige wurde ausgehoben, rutschte bis auf den Rand und griff laut eigener Aussage reflexartig mit der Hand über die Rutsche hinaus. An einer dort befindlichen scharfen Kante - die man bei vorschriftsmäßiger Verwendung der Rutsche nicht erreichen kann - schnitt sich der Vater.

Verletzter verklagte Bad um 22.000 Euro
Der 38-Jährige zog daraufhin vor Gericht: Er klagte Schmerzensgeld in Höhe von 7000 Euro für die durch den Unfall erlittene Verletzung an der rechten Hand sowie Schadenersatz für Verdienstentgang in Höhe von rund 15.000 Euro ein. Der Mann warf dem Betreiber vor, beim Bau der Rutsche hätte man einplanen müssen, dass Badegäste diese auch falsch benutzen würden.

Kein Schmerzensgeld für Kläger
Das Bezirksgericht Feldbach sowie das Grazer Landesgericht wiesen die Klage ab. Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun das Urteil: Im Bad seien klar sichtbare Hinweise angebracht gewesen, wie die Rutsche zu benutzen sei. Der Mann hätte die Gefahr, die durch sein falsches Verhalten bestanden habe, richtig einschätzen müssen. Er sei somit selbst an dem Unfall schuld.

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