Angriff erfunden

Hakenkreuz in Brust geritzt: “Opfer” verurteilt

Österreich
07.09.2016 16:44

Im Prozess gegen einen 53-Jährigen, der einen Angriff selbst inszeniert und sich ein Hakenkreuz in die Brust geritzt haben soll, hat es am Mittwochnachmittag einen Schuldspruch gegeben. Der Mann wurde am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Vortäuschung einer Straftat zu 18 Monaten bedingt, seine ebenfalls angeklagte Frau auch wegen Verleumdung zu 20 Monaten bedingt verurteilt.

Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, meldete Berufung an, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

Richter Hans Barwitzius bezeichnete die Causa als Geschichte "wie in einem Hollywoodfilm", verwies aber gleichzeitig darauf, dass die Fakten akribisch recherchiert wurden. Auffällig sei, dass der Beschuldigte von einem Schlag auf den Kopf und folgender langer Bewusstlosigkeit gesprochen hatte, es aber aus medizinischer Sicht keine Spuren wie etwa eine Beule gab.

Die Erzählungen der Ehefrau über angeblich von den Nachbarn geäußerte Schuldbekenntnisse seien nicht schlüssig. Mildernd auf die Strafbemessung wirkte sich der ordentliche Lebenswandel aus, erschwerend war das Zusammentreffen zweier Vergehen bzw. im Fall der 65-Jährigen mit einem Verbrechen.

Zuvor hatte Barwitzius berichtet, dass das von der Polizei nach dem "Überfall" sichergestellte Fesselungsmaterial - zwei Stück Mehrfachkabelbinder, die sich wieder öffnen lassen - in gängigen Baumärkten und auch im Fachhandel nicht erhältlich war. Allerdings fand sich im Zuge der von ihm im August beauftragten Ermittlungen am Arbeitsplatz des Angeklagten in Schwechat im Magazin eine 100-Stück-Packung der gleichen Art.

Kabelbinder als entscheidender Hinweis
Der Richter demonstrierte schließlich - ohne großen Aufwand - persönlich, dass es möglich ist, sich mit derartigen Kabelbindern selbst an den Handgelenken am Rücken zu fesseln. Es gelang ihm in der Folge auch, diese wieder zu öffnen und sich zu befreien.

Er kenne diese Kabelbinder nicht und habe in der Firma nie damit zu tun gehabt, beteuerte der Beschuldigte. Er sei in dem Industriebetrieb mit niemandem verfeindet, aber natürlich gebe es Konkurrenzdenken, so der Schichtleiter. Wenige Tage vor der ersten Verhandlung wurde sein Haus nach einer Anzeige aus der Firma vom EKO-Cobra durchsucht - Waffe wurde aber keine gefunden.

Ehepaar beteuerte Unschuld
Das Verfahren hatte im August begonnen. Das Ehepaar blieb am Mittwoch bei seiner Verantwortung, nicht schuldig zu sein. Der 53-Jährige zeigte dem Richter die Narben auf seinem Oberkörper. Laut seiner Darstellung war der Mann auf der frühmorgendlichen Fahrt zur Arbeit wegen eines - getürkten - Autounfalls stehen geblieben, sei niedergeschlagen und in einen Wagen verfrachtet worden und erst nach mehreren Phasen von Bewusstlosigkeit - gefesselt und verletzt an einem Bachbett liegend - wieder zu sich gekommen.

Eine Zeugin erzählte, dass ihre Freundin - die Frau des "Opfers" - im Februar ob des "Überfalls" "völlig aufgelöst" gewesen sei. Beamte des Landeskriminalamts gaben an, dass die Frau ihnen über den jahrelangen Zwist mit den Nachbarn erzählt und ihre Eintragung über ein mitgehörtes Gespräch auf ihrem Standkalender gezeigt habe. Demnach sei unter anderem der Satz "Schade, dass er nicht im Bachbett krepiert ist" gefallen.

Ein erster gleich gelagerter Vorfall hatte bereits im vergangenen Herbst für Schlagzeilen gesorgt. Damals hatte der Mann von einem in seine Stirn geritzten Hakenkreuz berichtet.

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