Land schweigt

Freileitung ist Gift für den Tourismus

Salzburg
04.09.2016 21:38

Die Anrainer-Gemeinden der geplanten 380-kV-Freileitung lassen in ihrem Kampf gegen die Stromautobahn nicht locker. Jetzt wurde bekannt, dass das Land Salzburg das Schmidjell-Gutachten bis dato noch nicht in den bei der Berufungsinstanz liegenden UVP-Akt übermittelt hat - entgegen anderslautenden Zusagen. Die Gemeinden Koppl und Eugendorf nahmen bei der Berufungsinstanz Akteneinsicht: Weit und breit keine Spur von der Schmidjell-Expertise!

Die "Krone"-Leser kennen den Eiertanz, den das Land um diverse Gutachten zur 380er-Freileitung aufgeführt hat: Da wurden erstklassige Experten in den eigenen Reihen (Gerd Oberfeld) vorsorglich ausgebremst, weil man ihre fachliche Kritik fürchtete. Ein anderer Experte, gegen den eine Anzeige bei der Staatsanwalt vorliegt, fiel durch Inkompetenz und sachlich falsche Aussagen auf.

Und das vom Land georderte Tourismus-Gutachten (Quack & Aigner) stellte schließlich fest, dass eine Stromautobahn keine nachteiligen Auswirkungen auf den Fremdenverkehr habe. Pech nur: Zuvor hatte der ebenfalls vom Land beauftragte Experte DDr. Richard Schmidjell genau das Gegenteil festgestellt. Sein fertiges Gutachten wurde jedoch vom Land Salzburg abgelehnt - Schmidjell sei befangen. Weil das Land auch sein Honorar (64.800 €) nicht zahlen wollte, ging Schmidjell zum Höchstgericht und gewann. Das Land kann sich nicht um das Honorar drücken, darüber hinaus wird auch festgestellt: "Eine Befangenheit Schmidjells liegt nicht vor."

Das Land versprach: Wir schicken das nach Wien
Weil die Schmidjell-Expertise ganz anders als Quack & Aigner "eine Umsetzung der Freileitung in zumindest sechs Landschaftsteilen nicht empfiehlt und ablehnt" würde sie dem UVP-Akt einen ganz anderen, negativen Drall geben. Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Astrid Rössler hatte zugesagt, das Schmidjell-Gutachten deshalb auch an die Berufungsinstanz zu übermitteln. Koppls Bürgermeister Rupert Reischl: "Aus uns unerfindlichen Gründen ist das bis Ende August nicht erfolgt, das brachte eine Akteneinsicht unseres Anwalts Dr. Adolf Concin in Wien ans Licht." Schmidjell selbst sagt: "Der UVP-Bescheid ist durch die Nicht-Berücksichtigung meines Gutachtens zum Teil nichtig." Er selbst darf die Expertise nicht weiterleiten. Das könnte eben nur das Land Salzburg, weil es Eigentümer des 64.800-Euro-Gutachtens ist.

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