Unterbrecherwerbung

Frühstücks-TV verstößt gegen ORF-Gesetz

Medien
03.08.2016 15:31

Der ORF hat mit verschiedenen Werbe- und Sponsoring-Hinweisen in seinem Frühstücksfernsehen "Guten Morgen Österreich" gegen das ORF-Gesetz verstoßen. Zu diesem Schluss kommt die KommAustria. Die Medienbehörde beurteilt das ORF-Frühstücksfernsehen demnach als eine durchgehende dreistündige Sendung. Werbespots zwischen den Sendungsteilen wertet sie als Unterbrecherwerbung.

Für ORF-Sendungen gilt jedoch grundsätzlich ein Unterbrecherwerbeverbot. Auch wenn für Sportübertragungen oder Sendungen über ähnlich strukturierte Ereignisse eine Ausnahmeregelung besteht und Unterbrecherwerbung in diesen Fällen zulässig ist, gilt diese Ausnahme nicht für die Magazinsendung "Guten Morgen Österreich", so die Medienbehörde in ihrem Bescheid. Der ORF konzipierte sein Frühstücks-TV-Format in mehrere, halbstündige Sendungen und brachte dazwischen Werbespots und Sponsoring-Hinweise.

Neben der Nichtbeachtung des Unterbrecherwerbeverbots stellte die KommAustria weitere Verletzungen des ORF-Gesetzes fest. So bewertete die Medienbehörde die Darstellung der "ORF Nachlese" in der Moderation ebenfalls als Werbung und ortete einen Verstoß gegen die Regelung, wonach Werbung durch optische, akustische oder räumliche Mittel eindeutig von anderen Programmteilen zu trennen ist.

Der Bescheid der KommAustria ist nicht rechtskräftig. Der ORF hat gegen die Entscheidung der Medienbehörde Berufung eingelegt.

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