Geld weg!

Sanktionen für Arbeitsverweigerer

Steiermark
29.07.2016 08:27

Das steirische AMS geht gegen Arbeitsverweigerer vor: Weil manche Beschäftigungslose anscheinend meinen, das Geld fliege ihnen ohne jedes Zutun zu, müssen die Jobvermittler hart durchgreifen: Im ersten Halbjahr 2016 wurde 949 Mal das Arbeitslosengeld "eingefroren", entweder sechs oder sogar acht Wochen lang.

Das AMS muss reagieren, allein der Signalwirkung wegen: Denn wer sich auf die faule Haut legt und nur noch vom Arbeitslosengeld leben möchte, der gehört bestraft. Und das tut die steirische Jobbehörde auch konsequent. Die "Krone" kennt die aktuelle Statistik: Insgesamt 949 Mal musste im heurigen Jahr bereits der berüchtigte "Paragraph 10 ALVG" angewendet werden. Das bedeutet, dass mit Sanktionen belegt wird, wer eine zumutbare Stelle nicht angenommen hat, sich auf ein Jobangebot hin nicht vorgestellt  oder sich beim Vorstellungstermin dann absichtlich so verhalten hat, dass der potenzielle Arbeitgeber den Bewerber oder die  Bewerberin ablehnte.

Sprich: Wer dem Firmenchef gleich sagt, dass er ohnehin nicht hackeln will, wird den Arbeitsplatz sicher nicht bekommen. Das Arbeitsmarktservice Steiermark arbeitet da eng mit Betrieben zusammen, die über  die  Personalsuche Auskunft geben.

Bis zu zwei Monate gesperrt

Wer zum ersten Mal als Arbeitsverweigerer negativ auffällt, wird mit einer sechswöchigen Sperre des Arbeitslosengeldes belegt, "Wiederholungstäter" bekommen zwei Monate lang keine Finanzhilfe. "Dies  betrifft aber  nur zwei Prozent der Beschäftigungslosen", betont AMS-Geschäftsführer Karl-Heinz  Snobe. "Selbstverständlich haben die betroffenen Kunden  die Möglichkeit, gegen die Sperre Beschwerde einzulegen."  In zehn Prozent der Fälle passiert das auch.

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