Verstöße am Stausee:

Schwarzes Schaf unter Fischern jetzt verurteilt

Niederösterreich
24.07.2016 12:16

Nichts hat einem Fischer die Berufung gegen eine Strafe der Bezirksbehörde Zwettl genutzt! Jener Angler, der am Stausee Ottenstein verbotenerweise gleichzeitig mit drei Ruten Karpfen nachstellte, wurde jetzt auch am Verwaltungsgerichtshof in St. Pölten verurteilt.

Mit allerhand Ausreden und seiner Tochter als Rechtsbeistand wollte der 50-jährige Angler aus der Steiermark die Aussagen des bekannt gewissenhaften und höflichen Aufsehers Fritz H. in Zweifel ziehen. Dieser hatte den Fischer - wie berichtet - auf frischer Tat ertappt. Das unwaidmännische Vorgehen des zunächst uneinsichtigen Hobbyfischers: Er hatte gleich drei Ruten ausgelegt und diese unbeaufsichtigt gelassen. Letzteres ist verboten, um Karpf & Co. unnötiges Leid zu ersparen.  Der Ertappte ist nach Begleichung der Strafe reumütig an das Paradegewässer zurückgekehrt: "Ich halte in Zukunft alle Fischereigebote ein."

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