Entwurf im Herbst

Salzburger Raumordnung wird strenger und teurer

Salzburg
12.07.2016 18:09

Es ist eines der zentralen Vorhaben der Landesregierung, aber wegen der komplizierten Rechtslage sowie den vorprogrammierten Aufschreien egal in welche Richtung immer noch nicht fertig: "Wir sind bei 80 Prozent, im Herbst wollen wir das neue Gesetz präsentieren", sagt Landeschef Wilfried Haslauer.

Zumindest die Eckpfeiler für das Raumordnungsgesetz (ROG) sind demnach klar, auch wenn es sich zwischen ÖVP und Grünen sowie Landesrat Hans Mayr bei letzten Details noch spießt: Die zuständige Landesvize Astrid Rössler fährt beim ROG einen viel härteren Kurs, als der ÖVP lieb ist. Heraus kommt ein Kompromiss auf weiten Strecken (siehe auch Kasten rechts). Einig ist man sich bei den Einkaufszentren und deren Erweiterungen, die nicht mehr einfach so auf die grüne Wiese platziert werden können. Eine Kostprobe gab es vergangenes Jahr, als die Regierung dem Europark, dem Outletcenter und XXXLutz im Pongau Erweiterungen bzw. einen Bau verweigerte.

Befristete Widmung und Infrastrukturabgabe
Gewidmetes, aber nicht genutztes Bauland wird mit der heiß diskutierten Infrastrukturabgabe bedacht: Da geht es um einige Euro pro Quadratmeter, falls der Besitzer nicht bauen wird oder will. Damit soll der Spekulation Einhalt geboten werden. Neu ist auch die so genannte befristete Widmung: Nach voraussichtlich zehn Jahren verfällt das Baurecht, die Bürgermeister werden damit entlastet, da die aufwendigen Rückwidmungen flach fallen. Will der Grundstückbesitzer dieser "Steuer" entgehen, kann er selbst einen Antrag auf Rückwidmung stellen.

Heikler denn je ist die Dauerdebatte im Tourismusland Salzburg um die Zweitwohnsitze: Hier wird das Land ebenso eine Abgabe fordern, die wiederum den Gemeinden zugutekommen soll, ähnlich wie bei der Leerstandsabgabe für Wohnungen. Hier hakt es aber noch ordentlich, da das Land in die Beweispflicht gerät. Eine reine Strafzahlung ist rechtlich nicht möglich, die Juristen müssten den Umweg über die Zweitwohnsitzabgabe nehmen: "Dieses Thema wird derzeit nicht mehr verfolgt", sagt Rössler. Möglich wäre auch eine Übernahme als Vermieter von Wohnungen, wie es die Stadt derzeit versucht. Nichts zu rütteln gibt es am Hauptwohnsitzgebot: Werden hier neu definierte Kriterien nicht erfüllt, sind die Räume automatisch ein Zweitwohnsitz und somit abgabenpflichtig. Ausnahmen soll es aber für Berufstätige geben oder jene, die einen dringenden Bedarf nachweisen können.

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