Ausnahme für Vereine

Nationalrat entschärft Registrierkassenpflicht

Wirtschaft
06.07.2016 22:08

Der Nationalrat hat Mittwochabend mit den Stimmen der Koalition die Registrierkassenpflicht entschärft. Auf besondere Ablehnung der Opposition stießen in der vorhergehenden Debatte die Ausnahmen für Vorfeld-Organisationen von Parteien. Dabei sind diese Gruppen nicht die einzigen Profiteure. Konkret ist vorgesehen, eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht für Umsätze außerhalb fester Räumlichkeiten einzuziehen, wenn diese unter 30.000 Euro pro Jahr bleiben. Bis zur selben Umsatzgrenze entfällt die Registrierkassenpflicht für Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten.

Keine Registrierkassenpflicht gilt künftig auch beim Betrieb von Kantinen gemeinnütziger Vereine, sofern diese maximal 52 Tage im Jahr geöffnet haben und nicht mehr als 30.000 Euro umsetzen. Bei Vereinsfesten wird die Zusammenarbeit mit Gastronomen erleichtert, indem die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern von der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht ausgenommen wird.

Gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts erhalten bei ihren Veranstaltungen eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht bis zu 72 Stunden im Jahr. Dieselbe steuerliche Begünstigung soll auch für ortsübliche Feste von Bezirks- und Ortsorganisationen politischer Parteien gelten, sofern der Jahresumsatz 15.000 Euro nicht überschreitet und die Überschüsse für gemeinnützige oder politische Zwecke verwendet werden.

Spaßparteien von Regelung ausgeschlossen
Dabei wurde mittels eines Abänderungsantrags, der eine Verschiebung der Abstimmung auf den späten Abend zur Folge hatte, noch eine Einschränkung eingezogen. Profitieren können demnach nur Parteien, "die an der Wahlwerbung zu einem allgemeinen Vertretungskörper oder dem Europäischen Parlament" beteiligt oder bereits dort vertreten sind. Im Wesentlichen geht es darum, Spaßparteien von der Befreiung auszuschließen.

In der gleichen Debatte beschlossen und von allen Parteien im Wesentlichen unterstützt wurden gemäß EU-Vorgaben Vorkehrungen gegen Steuervermeidung und grenzüberschreitendes Verschieben von Gewinnen durch multinationale Konzerne. Die Dokumentation von Verrechnungspreisen soll die Finanzbehörden über Risikoabschätzungen großer Unternehmen informieren.

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