FPÖ-Anfechtung

Wackelt Van der Bellens Angelobung am 8. Juli?

Österreich
09.06.2016 07:18

Da die FPÖ nun die Bundespräsidenten-Stichwahl anficht, könnte sich die Angelobung Alexander Van der Bellens verzögern. Denn der Termin am 8. Juli dürfte angesichts des Umfangs der Anfechtung nicht halten, wie Verfassungsjurist Heinz Mayer am Mittwochabend in der "ZiB 2" sagte: "Aus meiner Sicht wird es wohl kaum in vier Wochen eine Entscheidung geben."

Sollte Wahlsieger Van der Bellen tatsächlich nicht rechtzeitig angelobt werden können, würde vorerst das Kollegium der Nationalratspräsidenten - zu dem übrigens auch Wahlverlierer Norbert Hofer gehört - die Rolle des Staatsoberhaupts übernehmen. Mayer betonte im ORF-Interview, dass die Anfechtung demokratiepolitisch völlig in Ordnung gehe, "wenn es diese Missstände gegeben hat". Allerdings müsse auch klar sein: "Der Verfassungsgerichtshof ist die höchste Instanz in unserem Land. Der entscheidet - und dann ist Schluss."

FPÖ-Jurist Dieter Böhmdorfer hatte zuvor in der "ZiB 2" neue Zahlen zur Untermauerung der Anfechtung der Stichwahl präsentiert. Unter anderem erklärte er, dass 120.000 Wahlkarten noch am Wahlsonntag geöffnet und am Montag in die Auszählung mit einbezogen worden seien - was rechtswidrig sei. Auch behauptete Böhmdorfer, der die FPÖ bei der Anfechtung berät, dass 573.000 Wahlkarten zu früh "ausgesondert" worden seien.

Experten geben einer Anfechtung dennoch tendenziell geringe Chancen. Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk schätzte, die "Anzahl und Schwere der Rechtswidrigkeiten dürften nicht ausreichen, um die Wahl auszuhebeln". Für seinen Kollegen Theo Öllinger ist vor allem der Verdacht, dass in sieben Bezirken keine Kommission das Auszählen überwacht haben soll, heikel: "Dann müsste der VfGH der Anfechtung wohl stattgeben, weil das Wahlergebnis ein anderes sein kann", meinte er im "Kurier".

Van der Bellens Team gibt sich angesichts der Anfechtung unbeeindruckt. "Wir sehen dem gelassen entgegen", meinte Lothar Lockl, Obmann des Vereins "Gemeinsam für Van der Bellen". "Es ist zulässig, rechtliche Schritte zu ergreifen", erklärte er in einer Aussendung. "Jetzt ist es Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, darüber zu entscheiden."

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