Mann (27) verurteilt

Mordversuch und Wiederbetätigung: Lebenslange Haft

Österreich
25.05.2016 19:49

Lebenslange Haft wegen versuchten Mordes und Wiederbetätigung lautet das Urteil gegen einen 27-jähriger Obersteirer am Landesgericht Leoben. Der Mann war im September des Vorjahres mit einer Hantel auf einen Bekannten losgegangen, hatte mehrmals auf ihn eingeschlagen und ihn dabei schwerst verletzt. Außerdem hatte der Beschuldigte auf Facebook unter anderem Fotos in eindeutiger Pose, etwa ein Selfie mit Hitlergruß, online gestellt. Das am Mittwoch ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 27-Jährige machte schon bei der ersten Verhandlung vor zwei Wochen keinen Hehl aus seiner Gesinnung. Er erschien mit Glatze und zahlreichen Tätowierungen, darunter "1889" (das Geburtsjahr von Adolf Hitler) am Hals. Auf seiner Facebookseite hatte er ein Bild mit dem Text "Wir sind auch ohne Sonne braun". Die Richterin wollte wissen, was er damit meinte. "Ich wollte damit die braune Gesinnung ansprechen. Das ist teilweise auch meine Gesinnung", gestand er ganz ungeniert.

Er stellte außerdem vor Gericht die Existenz von Gaskammern im Zweiten Weltkrieg infrage. Das führte die Richter zu einem anderen einschlägigen Posting: Der 27-Jährige schrieb zu einem Link auf Facebook: "Alle Zionisten in den Ofen." Dazu wollte er nichts sagen.

Grundlos auf Schulfreund eingeschlagen
Die Tat, die ihm als Mordversuch angelastet wurde, spielte sich in der Wohnung eines Freundes ab. Dort hatte er zusammen mit anderen Bekannten Fußball geschaut und Alkohol getrunken. Plötzlich soll der Angeklagte auf einen Schulfreund eingeschlagen und dabei auch eine zehn Kilogramm schwere Kurzhantel verwendet haben - den Grund konnte er selbst nicht mehr angeben.

Das Opfer erlitt einen offenen Schädelbruch, Rissquetschwunden und ein Schädelhirntrauma. Außerdem schlug ihm der 27-Jährige mehrere Zähne ab. Der Verletzte konnte flüchten und lief zur Polizei, woraufhin der Verdächtige noch blutbespritzt in der Wohnung seines Schulfreundes festgenommen wurde. Zuvor hatte er allerdings noch ein Selfie mit seinem blutbespritzten Gesicht inklusive vorgehaltenem Mittelfinger gemacht. Die Begründung: Er habe damit nur mögliche Verletzungen in seinem Gesicht sehen wollen, sagte er. Die Tat gestand der Angeklagte zwar, die Mordabsicht leugnete er aber: "Wenn ich ihn umbringen hätte wollen, hätte ich noch fester zugeschlagen", erklärte er am ersten Prozesstag.

Opfer leidet an Schmerzen, Angstzustände und Schlafstörungen
Das Opfer leidet noch immer an den Folgen des Angriffs und klagt über gelegentlich auftretende Kopfschmerzen, Wetterfühligkeit und stechende Schmerzen an den Narben am Kopf. Außerdem sagte der Mann vor Gericht aus, seit der Attacke Angstzustände und Schlafstörungen zu haben. Seine Stirn weist noch immer eine Delle auf, weil an dieser Stelle seine Schädelknochen eingedrückt wurden.

Warum der Angeklagte auf ihn losgegangen war, konnte auch das Opfer nicht sagen: "Ich habe nur plötzlich einen Schmerz gespürt und bin umgeflogen. Als ich wieder aufgewacht bin, war er über mir und hat mit der Faust auf mein Gesicht eingehauen." Immer wieder habe der Beschuldigte ihm zugeschrien: "Wehr dich nicht!" Mehrmals sei er bewusstlos gewesen, er könne sich noch erinnern, wie ihm der Täter zum Schluss ins Gesicht gesagt habe: "Jetzt stirbst und wennst dich wehrst, dann geh ich zu deiner Mutter und deiner Schwester und bring die auch noch um, weil mir ist das wurscht."

Der Geschworenensenat befand den Angreifer des versuchten Mordes und der Wiederbetätigung schuldig und verurteilte ihn zu einer lebenslange Freiheitsstrafe. Mitangeklagt wegen Wiederbetätigung war ein 22-jähriger Student, der bereits am ersten Verhandlungstag Mitte Mai zu 15 Monaten bedingt verurteilt wurde.

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