Bedingte Haftstrafen

Regelmäßig Sex mit Zwölfjähriger: Trio verurteilt

Österreich
25.05.2016 13:36

Weil sie über Wochen hinweg Sex mit einem erst zwölf Jahre alten Mädchen hatten, sind drei Burschen im Alter von 16, 17 und 18 Jahren am Mittwoch in Wien wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger schuldig gesprochen worden. Die Burschen hatten das Kind einmal sogar zu einem 70-jährigen Nachbarn mitgenommen, der ebenfalls Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen hatte. Die Angeklagten wurden schließlich zu teils bedingten Haftstrafen verurteilt.

Einer der Beschuldigten (16) lernte das Mädchen vor zwei Jahren über Facebook kennen. Nach einigen eindeutigen Chat-Konversationen, bei denen auch der mittlerweile 18-jährige Cousin des Burschen dabei war, verabredeten sich die beiden mit der Zwölfjährigen in einem Park in Döbling. Das Mädchen kam mit dem Taxi, die Burschen zahlten und bei einem Kinderspielplatz kam es zwischen den beiden Jugendlichen und der Zwölfjährigen rasch zu sexuellen Handlungen, mit denen das Kind einverstanden war. "Sie hat gesagt, sie will Pornostar werden", sagte der 16-Jährige vor dem Schöffensenat aus.

Danach fuhr das Trio in die Wohnung der Mutter des 16-Jährigen, wo es erneut zu sexuellen Handlungen kam - die Burschen machten dabei auch Fotos, weswegen die beiden auch wegen pornografischer Darstellung von Minderjährigen angeklagt waren. Wenige Tage später holten sie auch ihren mittlerweile 17-jährigen Freund zu den Sexspielen hinzu.

70-Jähriger installierte Kameras in der Wohnung
Als die drei Freunde zu Halloween nicht so recht wussten, was sie machen sollten, nahmen sie das Angebot eines 70-jährigen Nachbarn an, bei ihm in der Wohnung eine Party zu feiern. Der Pensionist verfolgte jedoch eigene Interessen: So installierte der gehbehinderte Mann vor dieser Feier Kameras in der Wohnung, um das Geschehen zu filmen. Er soll laut Richterin eine Vorliebe für sehr junge Mädchen haben - diverses Kinderpornomaterial konnte in der Wohnung sichergestellt werden. Der 70-Jährige musste sich nur deshalb nicht vor Gericht verantworten, weil er wegen einer fortgeschrittenen Demenz verhandlungsunfähig ist.

Zwölfjährige: "Hab Sache mit dem Opa nicht gemocht"
Nachdem die Burschen mit dem Mädchen in der Wohnung ankamen, wurde reichlich Alkohol getrunken. Mit Musik und einer Discokugel habe der 70-Jährige "ein bisschen Stimmung gemacht", erzählte der 16-Jährige. Neben den Jugendlichen verging sich an dem Abend auch der Pensionist an der Zwölfjährigen.

Die "Sache mit dem Opa", wie es das Mädchen bei der Einvernahme aussagte, habe sie nicht gemocht, zitierte die Richterin aus dem Akt. Nachdem sie sich aufgrund des Alkoholkonsums übergeben hatte, wollte sie die Wohnung unbedingt verlassen. Wenig später flog die Sache auf. Die Burschen wurden von der Polizei gesucht.

Reifungsdefizite und Entwicklungsstörung
Die zum Tatzeitpunkt Zwölfjährige wies bei dem Gespräch mit einer psychologischen Sachverständigen Reifungsdefizite und eine Entwicklungsstörung auf. Den Wunsch nach Halt und Anerkennung würde sie mit den sexuellen Handlungen zu erfüllen versuchen. Auch wenn das Mädchen oft unterschiedliche Angaben zu ihrem Alter machte, hätten es die Angeklagten ernsthaft für möglich gehalten und sich damit abgefunden, dass sie erst zwölf Jahre alt sei, sagte die Richterin.

Der 16-jährige Angeklagte wurde zu sechs Monaten bedingt und zu der Weisung verurteilt, eine geregelte Arbeit zu suchen, eine Sexualtherapie zu absolvieren und regelmäßig die Bewährungshilfe zu kontaktieren. Sein 18-jähriger Cousin bekam eine viermonatige Strafe auf Bewährung. Er muss sich einer Psychotherapie unterziehen und ebenfalls die Bewährungshilfe in Anspruch nehme. Der Drittangeklagte erhielt einen Schuldspruch wegen Missbrauchs ohne Strafe.

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