"Sicheres Drittland"

Sobotka: Zurückweisung nach Ungarn möglich

Österreich
11.05.2016 19:56

Österreich überstellt derzeit zwar keine Asylwerber nach Ungarn, Zurückweisungen an der Grenze sollen im Fall der "Notverordnung" aber möglich sein. Das teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. Das Höchstgerichtsurteil bezüglich Dublin-Überstellungen vom Herbst steht dem aus Sicht des Ressorts nicht entgegen. Minister Wolfgang Sobotka sieht Ungarn als "sicheres Drittland".

Laut der Dublin-Verordnung ist jenes Mitgliedsland für die Abwicklung der Asylverfahren zuständig, in dem ein Flüchtling zum ersten Mal EU-Territorium betritt. Allerdings haben Flüchtlinge in Ungarn kaum Chancen auf Asyl (im Vorjahr gab es dort 545 positive Entscheidungen, in Österreich 17.750). Zudem hat der Verwaltungsgerichtshof Ungarn als für Flüchtlinge nicht sicher eingestuft und die Überstellung einer afghanischen Familie im vorigen September gestoppt. Seitdem wurden nach Angaben eines Ministeriumssprechers keine Dublin-Rückführungen nach Ungarn mehr durchgeführt.

Bei Zurückweisungen an der Grenze soll es sich aber dem Vernehmen nach um einen anderen Sachverhalt handeln. "Aus dem Umstand, dass es eine Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu Dublin-Überstellungen nach Ungarn gibt, leitet sich nicht ab, dass bei einer Grenzkontrolle bei Einreise von Ungarn nach Österreich jeder das Recht hat, einzureisen", so ein Ministeriumssprecher. Die abgewiesenen Flüchtlinge müssten dagegen beim jeweils zuständigen Landesverwaltungsgericht berufen.

Ungarns Justizminister versichert: "Sind sicheres Drittland"
Sobotka begründete das am Mittwoch im "Standard" auch mit Aussagen des ungarischen Justizministers: "Außerdem hat mir der Justizminister in Budapest versichert, dass sein Land ein sicheres Drittland sei - daher können wir nach Ungarn zurückweisen."

Wann die Notverordnung in Kraft tritt, ist allerdings noch unklar. Nötig ist dazu ein Regierungsbeschluss, der frühestens nach Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes erfolgen könnte. Man beobachte die Situation laufend und werde dann situationsbedingt entscheiden, hieß es im Ministerbüro.

Verwaltungsgerichtshof widerspricht Minister
Der Verwaltungsgerichtshof widerspricht dem Innenminister. Den Argumenten, mit denen damals festgestellt wurde, dass einer Asylwerberin mit drei minderjährigen Kindern in Ungarn unmenschliche Behandlung drohen könne, sei in der Zwischenzeit juristisch nichts entgegengehalten worden, so ein VwGH-Sprecher gegenüber dem "Standard". Im Fall einer Notverordnung müsse geprüft werden, ob Rückweisungen an der ungarischen Grenze zulässig sind.

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