Ab Juni in Kraft

Bettelverbot in Salzburg wird massiv ausgeweitet

Österreich
28.04.2016 07:50

Jetzt ist es fix: Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden hat am Mittwoch den von seinem Stellvertreter Harald Preuner in Auftrag gegebenen Amtsbericht zur massiven Ausweitung des sektoralen Bettelverbotes im Stadtgebiet unterschrieben. Die Verbotsflächen wurden verdoppelt. Beschlossen werden soll die Verschärfung im Mai, in Kraft treten im Juni.

Hintergrund ist die wieder steigende Zahl an Beschwerden und Auswüchse, die nicht mehr hinzunehmen seien, wie es im Amtsdeutsch heißt. In den Straßen und Gassen, in denen das bisherige sektorale Bettelverbot nicht gilt, kommt es vermehrt zu Belästigungen und teils zu Beschimpfungen von Passanten.

Die Zahl der Bettler ging zwar etwas zurück, die Probleme mit unhygienischen Zuständen sind aber nicht weniger geworden. Vor dem Festspielhaus oder der Andrä-Kirche positionieren sich Bettler in Gruppen, sodass Passanten kaum noch vorbeikommen. Das Verbot gilt von der Linzergasse ausgehend nun auch für Teile der Franz-Josef-Straße, der Wolf-Dietrich-Straße sowie in angrenzenden Gässchen.

Neue Sperrzonen für Bettler
Das Betteln wird daher künftig auch in der Dreifaltigskeitsgasse, der Lederergasse, der Bergstraße, am Platzl und am Anfang der Steingasse sowie in der Griesgasse von der Münzgasse bis Hanuschplatz und weiter bis zur Staatsbrücke altstadtseitig verboten sein, außerdem am Hagenauerplatz, am Rathausplatz, am Kranzlmarkt, am Alten Markt, in der Sigmund-Haffner-Gasse, in der Franziskanergasse, auf Teilen des angrenzenden Domplatzes, in der Judengasse, in der Goldgasse und auf Teilen des Residenzplatzes.

Neu sind auch die Hofstallgasse, bergseitig vom Karajan- bis zum Max-Reinhardt-Platz, die Brückenköpfe der Staatsbrücke, der Makartsteg und der Müllner Steg. Dazu kommt die Neue Mitte Lehen und die Schumacherstraße sowie die meisten Friedhöfe der Stadt.

Bei Nichteinhalten sind 100 Euro fällig, mehrere Strafen wurden schon beeinsprucht. Die Stadt beruft sich auf das Landessicherheitsgesetz.

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