Skinhead-Reportage

Urteil: FPÖ soll ORF-Mann Moschitz entschädigen

Österreich
27.04.2016 13:52

Im langen Verfahren gegen die FPÖ hat der ORF-Journalist Ed Moschitz einen Sieg errungen: Am Dienstag entschied das Landesgericht Wien, dass die FPÖ mit Aussendungen Moschitz' Ruf geschädigt und ihm eine strafbare Handlung vorgeworfen habe. Moschitz wurden 13.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Anwalt der Freiheitlichen meldete volle Berufung an.

Moschitz wehrt sich gegen Vorwürfe der FPÖ, er habe im Zuge von Dreharbeiten für eine "Am Schauplatz"-Reportage junge Skinheads zu (strafrechtlich relevanten) Neonazi-Sagern angestiftet. Passiert sein soll das bei einer Wahlkampfveranstaltung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Jahr 2010. Das Ersturteil fiel zugunsten der FPÖ aus, das Oberlandesgericht Wien hob es jedoch auf. Daraufhin wurde die Causa am Landesgericht Wien erneut verhandelt.

Und diesmal bekam Moschitz Recht. Richter Hartwig Handsur stellte fest: Der Vorwurf, jemanden zu NS-Wiederbetätigung angestiftet zu haben, sei "zweifellos ehrenrührig". Und auch der "Schuldvorwurf", der in Aussendungen der FPÖ sowie in deren Parteizeitung erhoben worden sei, liege auf der Hand.

Die zentrale Frage war für den Richter, ob Moschitz die Skinheads dazu verleitet habe, "Sieg Heil" oder "Heil Hitler" - bis zum Schluss war nicht klar, um welchen "Sager" es überhaupt ging - zu rufen. "Im Endeffekt ist es so, dass manches dafür spricht, manches dagegen spricht, dass ein Sager gefallen ist", so Handsur in seiner Begründung. Auf den Videobändern war nichts zu sehen bzw. zu hören.

Videomaterial nicht manipuliert
Die Skinheads selbst hatten unterschiedlich ausgesagt, wobei der Richter aber jenen jungen Mann, der Moschitz zuerst belastet, das später aber widerrufen hatte, als nicht glaubwürdig beurteilte. Und auch die von der FPÖ wiederholt behauptete Manipulation des Videomaterials sah er nicht belegt. Mehrere Gutachten habe es gegeben, doch "der Schlusssatz ist, dass eine Manipulation nicht feststellbar ist".

Handsur sah somit den Wahrheitsbeweis für die Behauptungen der FPÖ nicht erbracht. Die FPÖ muss das Urteil veröffentlichen, die Verfahrenskosten übernehmen und 13.000 Euro Entschädigung zahlen. Moschitz' Rechtsvertreterin Maria Windhager ist das allerdings nicht hoch genug für den "gravierenden Vorwurf". Sie empfahl ihrem Mandanten nach Verhandlungsende, in dieser Hinsicht zu berufen.

FPÖ meldet Berufung an
Der Vertreter der FPÖ, Gerhard Steiner, meldete umgehend Berufung an. Er bezeichnete das Urteil als "nicht lebensnah argumentiert". Wenn man sich alle erbrachten Beweisanträge anschaue, könnte es sich eigentlich gar nicht anders zugetragen haben, sagte er.

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