Nachtrag zu Gesetz

Erfolg für Opferschutz: Keine Videos für Täter

Österreich
26.04.2016 16:55

Der von der "Krone" aufgedeckte Missstand, dass auch Vergewaltiger und Kinderschänder die Videos von Vernehmungen mit ihren Opfern bekommen, wird abgestellt. Justizminister Wolfgang Brandstetter reagierte blitzschnell und verfügte mit einer Gesetzesänderung, dass diese Videos bei Gericht bleiben und nicht ausgefolgt werden.

Erst Anfang April hatte die "Krone" aufgezeigt: Vergewaltiger und Kinderschänder bekommen die Videos mit den Aussagen ihrer Opfer. Und niemand kann dieses Heimkino der besonderen Art verhindern. Das Gesetz gab ihnen das Recht.

Opfervertreter protestierten heftig. Sie befürchteten sogar Erpressungen. Vor allem aber sind diese Vernehmungen erschütternde Zeugnisse menschlichen Leids, die niemals dafür gedacht waren, in die Hände der Täter zu kommen. Die kontradiktorische Einvernahme sollte den Opfern bloß die Konfrontation mit dem Täter und den Auftritt vor Gericht ersparen. Auch namhafte Justizvertreter übten Kritik und forderten eine Änderung.

Justizminister Brandstetter hat nun blitzschnell reagiert und im Rahmen der ohnehin geplanten umfangreichen Reformen, die bald im Parlament behandelt werden, einen wichtigen "Nachtrag" beigefügt.

"Schindluder mit Aufnahmen verhindern"
Der Kern der Änderung in der Strafprozessordnung: Videos von Zeugeneinvernahmen in Fällen, bei denen es um eine mögliche Verletzung der Geschlechtssphäre geht, werden nicht mehr an Beschuldigte ausgefolgt. Sie werden in schriftliche Form übertragen und bleiben bei Gericht. Auch der Staatsanwalt bekommt keine Kopie. Damit besteht Chancengleichheit mit den Beschuldigten. Sollte es notwendig sein, kann das Video im Rahmen des Strafprozesses vorgespielt werden.

Justizminister Brandstetter: "Wir mussten hier sehr schnell reagieren. Ich bedanke mich bei den Justizsprechern, dass die Änderung so schnell geklappt hat. Damit kann verhindert werden, dass mit diesen Aufnahmen Schindluder getrieben wird."

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