Verunglimpfung

“Falter” von Presserat wegen Cover gerügt

Medien
25.04.2016 13:17

Der österreichische Presserat hat den "Falter" wegen einer "Pauschalverunglimpfung" verurteilt. Die Wochenzeitung hatte auf ihrem Cover die Vorfälle der Silvesternacht in Köln mit einem Sexmob von "nordafrikanisch bzw. arabisch" aussehenden Männern illustriert.

"Nach den Vorfällen in Köln brachte der Falter ein Cover über die sexuellen Übergriffe. Im Heft beschrieb unsere Zeichnerin Bianca Tschaikner ihre Erfahrungen in nordafrikanischen Ländern. Auf dem Cover illustrierte sie plakativ, was in Köln geschehen war: eine Taharrush Gamea, einen Sexmob von Männern gegen Frauen im öffentlichen Raum", erläutert Falter-Journalist Florian Klenk in einem Facebook-Posting die Vorgeschichte.

Der Presserat habe nun anlässlich der Beschwerde einer Leserin gegen den Falter entschieden, so Klenk weiter. Das Titelblatt könne "generalisierend..." wahrgenommen werden. "Die dargestellten Männer", so die Begründung, "werden alle mit dem mehr oder weniger gleichen grimmigen Gesicht, dunklen Haaren und markanten dunklen Augenbrauen dargestellt". Dadurch werde "ein Prototyp eines Mannes aus dem nordafrikanischen bzw. arabischen Raum konstruiert", zitiert Klenk aus der Rüge des Presserats.

"Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung"
Dies könne den Anschein erwecken, "als würden sich alle Männer aus dem nordafrikanischen Raum auch hier in Europa Frauen gegenüber nicht entsprechend korrekt verhalten. Darin erkennt der Senat eine Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung dieser Personen". Die Veröffentlichung des Titelbildes verstoße somit gegen Punkt 7 (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung) des Ehrenkodex für die österreichische Presse.

"Falter" weist Vorwürfe zurück
Der "Falter" wies die Vorwürfe zurück. Es handle sich um eine Illustration mit künstlerischem Anspruch, die sowohl die Freiheit der Kunst als auch die Meinungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen könne und sich klar im Rahmen des Erlaubten befinde. Es sei vollkommen klar gewesen, was passiert sei, argumentierte die Zeitung. Alleine aufgrund der Tatsache, dass es im "Falter" erschienen sei, müsse klar sein, dass hier keine "rassistische Propaganda" gemacht werde.

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