Strafen verschärft

Vorsicht bei Autoreisen in Italien

Kärnten
24.04.2016 18:56

Wer heuer mit dem Auto nach Italien auf Urlaub fährt, muss sich auf einige Neuerungen gefasst machen. Im Nachbarland wurden die Strafen deutlich verschärft. So droht bei einem Unfall mit Todesfolge sogar Haft. Dazu kommt, dass Parkschäden nicht mehr von der Polizei aufgenommen werden.

Das kann für Reisende unerwartete Probleme verursachen. Denn viele Versicherungen verlangen eine polizeiliche Anzeige im Schadensfall. "Unbedingt vor der Reise nach Italien Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und auf das Problem hinweisen. Allenfalls eine schriftliche Zusage einfordern, dass Parkschäden auch ohne polizeiliches Attest gelten", rät Kärntens ARBÖ-Chef Thomas Jank.

Anfang März wurde in Italien indes der Tatbestand des Todes durch Verkehrsunfall eingeführt. Autofahrern, die einen Unfall mit Todesfolge verursachen, drohen zwei bis sieben Jahre Haft. Die Strafe kann auf bis zu 18 Jahre erhöht werden, wenn ein Autofahrer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss einen Menschen tötet. Harte Strafen werden bei schwerer Körperverletzung ausgesprochen.

Die Mindeststrafe erhöht sich bei Fahrerflucht und überhöhter Geschwindigkeit im Zusammenhang mit verletzten Personen.

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