Trotz DNA-Beweis

Opfer empört: Gericht erließ Einbrecher Strafe!

Oberösterreich
22.04.2016 08:21

Tief empört ist ein 77-jähriger Linzer: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen einen Georgier ein, der in seine Wohnung eingebrochen hatte und dank DNA in Frankreich überführt wurde. Die Begründung der Justiz: Der Gauner sei im Ausland ohnedies zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt worden...

Die Empörung ist Karl Klein immer noch anzusehen, als er  das Schreiben der Linzer Staatsanwaltschaft präsentiert: "Der Einbruch in meine Wohnung bleibt ungesühnt, der Täter kann sich in Österreich frei bewegen und gilt bei neuerlichen Delikten als nicht vorbestraft. Er bekommt dann sogar die gleichen Milderungsgründe wie ein Ersttäter" - mehr dazu auch in unserem Interview weiter unten.

"Mit keiner Zusatzstrafe zu rechnen..."
Doch der Reihe nach: David Kh. (27) aus Georgien war laut DNA-Spuren am 8. Oktober 2013 in die Wohnung von Karl Klein in Linz eingebrochen. Dank einem Treffer in der Datenbank konnte die Linzer Kripo dem Gauner zwar die Tat nachweisen. Doch da saß der Serieneinbrecher bereits in Frankreich hinter Gittern. Die Linzer Staatsanwaltschaft sah deshalb von einer weiteren Verfolgung ab, berief sich für den Entscheid auf den Paragrafen 192 (Einstellung bei mehreren Straftaten) und begründete dies so: "Der ausgeforschte Täter wurde am 12. August 2015 in anderer Sache in Frankreich zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt, weshalb gegenständlich mit keiner Zusatzstrafe zu rechnen ist."

Staatsanwalt verteidigt diese Vorgehensweise
Philip Christl von der Staatsanwaltschaft Linz sagt, dass der Gesetzgeber diesen Weg vorschreibt: "Im konkreten Fall muss unser Gericht berücksichtigen, dass der Beschuldigte in Frankreich bereits zu acht Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Kommt es zum Schluss, dass für die Tat in Österreich und die in Frankreich acht Monate unbedingte Freiheitsstrafe angemessen sind, so darf es keine zusätzliche Strafe  mehr verhängen."

Einbruchsopfer Karl Klein (77) im "Krone"-Interview:

"Krone":Sie konnten es zuerst gar nicht fassen, als Sie die Verständigung von der Linzer Staatsanwaltschaft bekamen.
Karl Klein: Ich war baff! Da findet die Kripo dank akribischer Spurensicherung den Täter - und dann stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren einfach ein, weil der Gauner ohnedies in Frankreich verurteilt worden ist.

"Krone":Sie sind richtig sauer.
Klein: Ja, weil ich nicht verstehe, wie so etwas möglich ist. Da bricht einer bei mir in der Wohnung ein, wird in Frankreich erwischt - und die Staatsanwaltschaft entscheidet, dass er sich bei uns gar nicht verantworten muss. Das ist doch keine Gerechtigkeit! Der Gauner soll doch bitte auch bei uns dafür geradestehen müssen, was er verbrochen hat.

"Krone":Der Einbruch war ja keine Kleinigkeit.
Klein: Der Schaden betrug 4500 Euro. Nicht einmal das Sicherheitsschloss an der Türe hat mir geholfen. Die ganze Wohnung war durchwühlt, meine Frau war furchtbar erschrocken. Es war schlimm.

"Krone":Was hat der Einbrecher eigentlich erbeutet?
Klein: Nicht viel. Zwei Armbanduhren, eine teure Halskette, einen Ring, ein Schreibset und 20 Euro. Am ärgsten war der Schaden an der Tür, der hat alleine 3500 Euro ausgemacht. Und ich war natürlich noch dazu unterversichert, habe nur 500 Euro ersetzt bekommen.
"Krone":Sie sind enttäuscht, wie unser System funktioniert.
Klein: Schauen Sie, in Österreich bist du als Opfer der Dumme, da bekommst du keine Unterstützung.

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