"Krone"-Ombudsfrau

Zuerst rasieren, dann telefonieren…

Ombudsfrau
22.04.2016 08:00

Kaputt ging das Mobiltelefon eines Steirers, weil ihm dieses ins Waschbecken fiel. Die für das Handy abgeschlossene Versicherung wollte den Schaden aber nicht übernehmen, weil sich der Leser rasierte, während er telefonierte…

Mehrere Tätigkeiten gleichzeitig auszuführen ist nicht immer die beste Idee. Das muss auch Leser Harald R. im Nachhinein zugeben. Beim Rasieren im Badezimmer griff er zu seinem Mobiltelefon, als dieses läutete. Während des Telefonierens rutschte ihm das Gerät dann aber aus den nassen Händen. Das Handy fiel ins Waschbecken und war kaputt. "Ich habe beim Kauf extra eine Handyversicherung abgeschlossen, der ich den Schaden auch gemeldet habe", so der Steirer. Doch die Versicherung wollte nicht bezahlen. Denn es sei grob fahrlässig, das Gerät mit nassen Händen zu nutzen, so die assona Versicherung.

Als Entgegenkommen bietet man Herrn K. nach Einschreiten der Ombudsfrau aber 150 Euro an und weist darauf hin, dass der Fall leicht zu verhindern gewesen wäre, wenn sich der Kunde die Hände abgetrocknet hätte. Stimmt!

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