Rechtsgutachten:

Böhmermanns Erdogan-Gedicht ist nicht strafbar

Medien
15.04.2016 09:20

Jan Böhmermanns Schmähgedicht hat nach Einschätzung einer vom ZDF beauftragten Kanzlei die Grenzen der Strafbarkeit nicht überschritten. Der Beitrag über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sei rechtlich zulässig gewesen, hieß es in vom Sender veröffentlichten Stellungnahme.

Diese stütze sich auf ein Expertengutachten der Kanzlei und sei dem ZDF von der ermittelnden Staatsanwaltschaft Mainz eingeräumt worden. Die im Grundgesetz garantierte Satirefreiheit umfasse gerade im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz grober Stilmittel.

Das gelte unabhängig davon, ob sie dem persönlichen oder allgemeinen Geschmack entsprechen. Es liege im Wesen der Satire, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben.

Prominente Unterstützung für Böhmermann
Das sehen auch zahlreiche Kollegen Böhmermanns so - etwa der deutsche Kabarettiste Dieter Hallervorden, der sich mit einem eigenen Erdogan-Lied auf Böhmermanns Seite stellt. Darin weist er darauf hin, dass erst Erdogans harsche Reaktion auf das Schmähgedicht Böhmermanns es weithin bekannt gemacht habe.

Kritische Auseinandersetzung mit extra3-Beitrag
Im Rechtsgutachten heißt es weiters: Das Schmähgedicht habe nicht darauf abgezielt, die Ehre Erdogans zu verletzen. Es sei um eine kritische Auseinandersetzung mit der Debatte um den vorangegangenen Beitrag der Sendung "extra3" und Erdogans Reaktion - er hatte den deutschen Botschafter zu sich bestellt - gegangen. Mehr dazu hier:

Vom ZDF heißt es allerdings auch: Das Gedicht entspreche nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF. Das sei jedoch von einer strafrechtlichen Bewertung zu trennen. Der Beitrag solle weiterhin nicht wieder in die Mediathek kommen, von wo er nach Erdogans Aufschrei entfernt wurde, sagte ein ZDF-Sprecher.

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