EU-Datenschützer:

“‘Privacy Shield’ ziemlich schwer zu verstehen”

Web
14.04.2016 08:50

"Ziemlich schwer zu verstehen" und in sich "manchmal widersprüchlich" ist nach Auffassung eines unabhängigen Beratergremiums der EU-Kommission das neu verhandelte Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA. Die Grundrechte auf Datenschutz würde in "Privacy Shield" (ehemals "Safe Harbor") außerdem nicht ausreichend geschützt, kritisierte Isabelle Falque-Pierrotin, Vorsitzende der Artikel-29-Datenschutzgruppe, am Mittwoch in Brüssel.

Zentrale Datenschutzgrundsätze seien in dem Text entweder nicht schriftlich festgehalten oder würden durch sich widersprechende Bestimmungen aufgehoben, sagte Falque-Pierrotin. Besonders bedenklich seien die Ideen zur Erfassung und Speicherung von Massendaten. Gleichzeitig betonte Falque-Pierrotin, dass es auch Verbesserungen gegenüber dem gescheiterten Vorgängerabkommen "Safe Habor" gebe.

Das Beratungsgremium hat als Ergebnis seiner Arbeit ein Dokument ausgearbeitet, in dem es einen "europäischen Standard" zur Wahrung des Datenschutzes und des Umgangs öffentlicher Behörden mit privaten Daten formuliert. Dies solle sowohl den US-Behörden als auch der EU als Leitfaden dienen. G29 fordert darin, dass alle Prozesse der Datenverarbeitung einfach zu verstehen und transparent ablaufen sollen. Der Bürger müsse immer wissen, was gerade mit seinen Daten geschehe.

Die Datenerhebung sollte dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit folgen und nur dann geschehen, wenn es auch tatsächlich notwendig sei. Eine unabhängige Instanz müsse den richtigen Umgang mit dem neuen Abkommen kontrollieren.

Österreicher Schrems von "Behübschungen" enttäuscht
Der Europäische Gerichtshof hatte "Safe Harbor" im vergangenen Jahr für hinfällig erklärt. Ausschlaggebend war eine Klage des österreichischen Juristen Max Schrems. Private Daten von EU-Bürgern seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdiensten geschützt, begründeten die Richter ihr Urteil. Daraufhin handelten die EU und die USA ein neues Abkommen aus, das unter dem Namen "Privacy Shield" (Schutzschild für Privatsphäre) im Februar vorgelegt wurde. Schrems hatte sich enttäuscht gezeigt und von "Behübschungen" des "Safe Harbor"-Systems gesprochen.

Die EU-Kommission hatte vergangene Woche damit begonnen, sich mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten über "Privacy Shield" auszutauschen. Neben der EU-Kommission müssen auch die Mitgliedstaaten im EU-Rat und das Europaparlament dem Abkommen zustimmen. Die Kommission muss die Empfehlungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe nicht berücksichtigen.

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