Mindestsicherung

Arbeit verweigert, aber Stütze kassiert

Salzburg
07.04.2016 21:50

Ein Urteil, das in der laufenden Debatte um die Mindestsicherungskürzungen nicht nur für Flüchtlinge endlich Klarheit schafft: Wer auf Dauer sich um keinen Job bemüht, jedoch arbeitsfähig ist, dem kann die gesetzliche Nothilfe genommen werden. Der Bundesverwaltungsgerichtshof sprach nun ein endgültiges Urteil.

Demnach hat der Verwaltungsgerichtshof eindeutig geurteilt, dass die "Kürzung der Mindestsicherung bei beharrlicher Arbeitsverweigerung bis zum völligen Entfall der Leistung gehen kann".

Obdachloser wollte Geld, aber nicht arbeiten
Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hatte zuvor klar gestellt, dass eine Kürzung nur bis auf 12,5 Prozent zulässig ist. Diesen Spruch hob nun das Oberste Verwaltungsgericht in einem brandaktuellen Bescheid wieder auf. Anlassfall dazu war ein Obdachloser in Salzburg, der seit 2012 Leistungen aus der Mindestsicherung bezogen hat. Weil er sich dauerhaft weigerte, eine vermittelte Arbeit anzunehmen, wurde ihm die Stütze mit Bescheid des Salzburger Bürgermeisters bereits auf ein Prozent gekürzt. Er zog vor Gericht, mit einem Teilerfolg: Das Landesverwaltungsgericht reduzierte die Kürzung auf 87,5 Prozent, weil es der Auffassung war, dass eine faktisch komplette Kürzung durch das Salzburger Mindestsicherungsgesetz - im Gegensatz zu den anderen Bundesländern - nicht gedeckt sei. Der nun aktuelle und dazu lautende Gesetzestext liest sich dann so: "Nach Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern können die Leistungen der Mindestsicherung gekürzt werden, wenn trotz schriftlicher Ermahnung keine Bereitschaft zu einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft besteht. Zwar darf die Kürzung grundsätzlich nur stufenweise und maximal bis 50 Prozent erfolgen, eine weitergehende Kürzung oder ein völliger Entfall ist aber in besonderen Fällen zulässig." In weiteren Fällen kann das Land ebenso eine Kürzung aussprechen, falls die Meldepflicht verletzt wird oder wenn zum Beispiel Beihilfen oder Unterhaltsansprüche nicht geltend gemacht werden.

Vorstoß im Landtag zur Halbierung der Stütze
Das Urteil ist deswegen so brisant, weil es auch Asylberechtigte treffen kann. Im Land Salzburg beziehen derzeit rund 9.000 Menschen die Mindestsicherung, davon ist jeder Fünfte ein anerkannter Flüchtling. Die FPS hatte im Landtag einen Antrag zur Abstimmung gebracht, wonach dieser Gruppe die Mindestsicherung um rund die Hälfte der Summe gekürzt werden soll. Argumentiert wurde, dass anerkannte Flüchtlinge nie ins Sozialsystem eingezahlt hätten. Ein ähnliches Vorgehen brachte die schwarz-blaue Regierung in Oberösterreich schon durch, wobei es noch massive rechtliche Interventionen gibt. Die Salzburger ÖVP lehnte ab und fordert eine einheitliche Bundesregelung: Die Gefahr bestünde, dass eine Art Sozialtourismus entstehen könnte. Asylberechtigte würden dann auf andere Städte ausweichen, wo die volle Stütze ausbezahlt wird. Die Grünen gingen ob der Idee überhaupt auf die Barrikaden.

Land gab 34 Millionen Euro für Sozialhilfe aus
Rund 800 der 9000 Mindestsicherungsbezieher wurde 2015 das Geld schon stufenweise gekürzt, zunächst um 30 dann um 50 Prozent. Insgesamt 34 Millionen Euro schüttete das Sozialressort 2015 aus, wobei rund zwei Millionen wegen ungerechtfertigter Bezüge wieder eingehoben wurden. Eine Steigerung der Sozialausgaben wird wegen der vielen neuen Asylanträge - falls sie positiv ausfallen - befürchtet, Finanzreferent Christian Stöckl budgetierte für die Grundversorgung in laufenden Asylverfahren bereits 13 Millionen Euro mehr.

Strengere Handhabe bei Verweigerungen
Im Land wird man übrigens das Urteil nun deutlich strenger auslegen: Verweigert jemand sämtliche angebotene Jobs, die ihm oder ihr zumutbar sind, dann wird sofort gekürzt. In den meisten Fällen ist das sehr effektiv, wie es dazu heißt.

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