Prozess in Wien

Freund der Ex in Hals gestochen – 18 Jahre Haft

Österreich
06.04.2016 18:41

Ein 35-jähriger Mann, der im Vorjahr dem neuen Freund seiner Ex-Partnerin im Schlaf in den Hals gestochen hatte, ist im Wiener Landesgericht wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel diesmal einstimmig aus, nachdem die Berufsrichter im ersten Rechtsgang das Urteil wegen Irrtums der Geschworenen ausgesetzt hatten.

Im ersten Verfahren hatten die Laienrichter mehrheitlich auf schwere Körperverletzung entschieden und den Tötungsvorsatz verneint. In der Neuauflage drang der Angeklagte mit seiner Version, der neue Partner sei auf ihn zugekommen und er habe sich zur Wehr gesetzt, nicht mehr durch.

"Ich bin wegen seiner Verletzungen schuldig. Aber ich fühle mich nicht schuldig, dass ich ihn töten wollte", hatte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung einem Schwurgericht erklärt. Er war über das gekippte gangseitige Küchenfenster in die ebenerdige Wohnung seiner Exfreundin im Bezirk Währing gelangt. Diese schlief zu diesem Zeitpunkt mit ihrer zehnjähriger Tochter im Kinderzimmer und nahm den Eindringling ebenso wenig wahr wie ihr neuer Freund, der im Schlafzimmer lag.

Zehn Zentimeter tiefe Stichverletzungen am Hals
Der 35-Jährige nahm die Wohnungsschlüssel an sich und verließ zunächst die Wohnung, kehrte aber gegen Mitternacht wieder zurück. "Es hat ihm keine Ruhe gelassen, dass der Neue in der Wohnung ist", so Staatsanwältin Juliane Oberhofer. Er besorgte sich in der Küche ein Messer, begab sich damit ins Schlafzimmer und versetzte dem schlafenden Mann mit dem Knauf einen Schlag gegen den Kopf, wobei er "Was machst du in meinem Bett?" schrie. Danach stach er dem 53-Jährigen zehn Zentimeter tief in den Hals, wobei das Messer zerbrach.

Der Schwerverletzte versuchte - stark blutend und mit der Klinge im Hals - zu flüchten, worauf ihn der Angeklagte mit einem Faustschlag und einem Fußtritt zu Boden beförderte. Außerdem zertrümmerte er auf dem Kopf des Mannes noch eine leere Whiskeyflasche. Neben der Stichwunde erlitt der 53-Jährige einen Jochbeinbruch, einen Bruch der linken Augenhöhlenwand und eine Rippenfraktur. Dass ihm mit diesen Verletzungen noch die Flucht gelang und er es schaffte, eine nahe gelegene Polizeiinspektion zu erreichen, wo seine notfallmedizinische Versorgung in die Wege geleitet wurde, grenzt an ein Wunder.

Angeklagter "war rasend vor Eifersucht"
Der Angeklagte - ein gebürtiger Bosnier - war 2004 nach Österreich gekommen. Nach einem negativen Asylbescheid befand er sich seit 2012 durchgehend illegal im Land. Er arbeitete schwarz auf Baustellen und verdiente damit eigenen Angaben zufolge monatlich bis zu 2000 Euro. 2010 ging er mit der um fünf Jahre jüngeren Frau eine Beziehung ein, die laut Staatsanwältin von Gewalttätigkeiten geprägt war. Der Mann wurde weggewiesen und mit einem Betretungsverbot bedacht. Schließlich erwirkte die Frau eine einstweilige Verfügung, die ihm die weitere Kontaktaufnahme untersagte.

Der Angeklagte habe es nicht akzeptiert, dass für die 30-Jährige im März des Vorjahres die Beziehung endgültig beendet war, erklärte die Staatsanwältin den Geschworenen: "Er war rasend vor Eifersucht." Sie verwies auf eine SMS, in der er der Exfreundin kurz vor der Bluttat angekündigt hatte: "Ich schwöre bei Allah, dass ich dich und deinen Neuen töten werde."

"Wollte ihn von mir wegdrängen"
Der 35-Jährige blieb bei seiner bisherigen Darstellung, der 53-Jährige sei erwacht, als er das Schlafzimmer betrat, und auf ihn zugekommen. Er habe diesen mit dem Messer in der Hand "nicht geschlagen. Ich wollte ihn von mir wegdrängen." Weil das nicht gelungen sei, habe er zugestochen: "Dann wollte ich weg. Ich hatte Angst."

Auf die Frage der Richterin, weshalb er zu später Stunde in die Wohnung eingedrungen sei, sagte der Angeklagte, er habe "meine Sachen holen wollen". Die Frau habe ihn allerdings nicht in die Wohnung gelassen, "weil der Andere da war". Da habe er "keine andere Möglichkeit gehabt", als über das Küchenfenster einzusteigen.

"Habe nicht gewusst, was das für ein Typ ist"
Weshalb er sich mit einem Messer bewaffnet hatte, ehe er sich ins Schlafzimmer begab, wollte die Richterin wissen. "Ich hab nicht gewusst, was das für ein Typ ist", so der Angeklagte. Es sei jedenfalls "ein sehr unschönes Gefühl" gewesen, den 53-Jährigen "im eigenen Bett zu sehen. Ich kann das nicht beschreiben. Man muss so etwas erlebt haben."

Das 53-jährige Opfer, das mit viel Glück den Halsstich überlebt hatte, bekam 8000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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