Für Schwerverbrecher

Justizminister will Online-Überwachung ausweiten

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31.03.2016 16:27

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat am Donnerstag eine neue Änderung der Strafprozessordnung (StPO) in Begutachtung geschickt. Es geht um eine neue Ermittlungsmaßnahme, nämlich die "Überwachung von Nachrichten, die im Wege eines Computersystems übermittelt werden". Die Grundlage für einen "Bundestrojaner" sei dies nicht, wurde betont.

Um die Aufklärung schwerer Straftaten zu ermöglichen, sollen Ermittlungsbehörden bei dringendem Verdacht auf eine schwere Straftat verschlüsselte Nachrichten, die über ein Computersystem übermittelt wurden, überwachen können. Dazu zählt beispielsweise die Kommunikation über PC, Handy, Tablet und sogar Spielekonsolen, die - so das Ministerium - oft von Kriminellen genutzt wird.

Anwendung nur mittels "direkter Installation"
Anwenden will man die Ermittlungsmaßnahme unter strengen Voraussetzungen bei Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind, wie zum Beispiel bei Mord oder bei Verbrechen der terroristischen Vereinigung. Zur Anwendung soll dies ausschließlich über eine direkte Installation eines Programms im jeweiligen Computersystem kommen.

Der Entwurf sei laut Justizministerium mit der SPÖ akkordiert, die Begutachtungsfrist ist auf sechs Wochen angelegt. Nach dem Beschluss im Parlament soll das Gesetz mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten.

Ermittler müssen Gerät in die Finger bekommen
Ein "Hacken" von außen mittels Spionagesoftware sei im Entwurf nicht enthalten, auch die Grundlage für die Einführung eines "Bundestrojaners" sei dies nicht. Vielmehr müssen die Ermittler das betreffende Gerät in die Finger bekommen (auch durch Eindringen in Räumlichkeiten, Öffnen von Schubladen oder Aktentaschen, Entnehmen des Geräts aus der Bekleidung des Betroffenen und Überwinden eines Passwortschutzes) und das Überwachungsprogramm installieren. Am Ende der Ermittlungen muss es auch wieder manuell entfernt werden.

"Durch neue technologische Entwicklungen bieten sich leider meist auch neue Möglichkeiten für Kriminelle. Wir dürfen aber gerade Schwerstkriminellen keine 'Schlupflöcher' bieten", betonte Brandstetter in einer Aussendung. "Daher brauchen wir noch gezieltere Möglichkeiten, Kommunikationswege von schweren Straftätern mit richterlicher Kontrolle zu überwachen."

Überwachung unter strengen Voraussetzungen
Der Einsatz der Maßnahme soll an strenge Voraussetzungen und umfassende Protokoll- und Kontrollpflichten geknüpft werden. So muss nach Anordnung der Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Bewilligung vorliegen. Außerdem soll das eingesetzte Programm gewährleisten, dass ausschließlich Daten ermittelt werden, die über ein Computersystem empfangen oder übermittelt werden.

Der Zeitraum muss genau bestimmt werden und die eindeutige Zuordnung zur Zielperson gewährleistet sein. Zur Prüfung und Kontrolle sollen sämtliche Prozessschritte im Ermittlungsverfahren umfassend protokolliert werden sowie ein Rechtsschutzbeauftragter die Verhältnismäßigkeit prüfen. Außerdem soll das Bundesministerium für Justiz dem Parlament jährlich einen Bericht über den Einsatz der Ermittlungsmaßnahme vorlegen, um einen maßvollen Einsatz zu gewährleisten.

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